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Pandemie

Ab März möglicherweise keine Corona-Einschränkungen mehr?

Eine benutzte FFP-2-Maske liegt auf dem Boden. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eine benutzte FFP-2-Maske liegt auf dem Boden. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Immer mehr Corona-Maßnahmen werden zurückgefahren. Auch bei den kostenlosen Tests gibt es am Samstag Änderungen. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hält ein Ende aller Einschränkungen ab Februar oder März 2023 für möglich. 

Mittwoch, 23.11.2022, 09:34 Uhr

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(Letztes Update am 23. November 2022 um 12.13 Uhr: Statement der niedersächsischen Gesundheitsministerin ergänzt.)

Von Sascha Meyer 

Die Corona-Einschränkungen könnten nach Einschätzung von Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) möglicherweise ab Februar oder März kommenden Jahres enden. Die Situation sei durch eine gute Immunisierung in der Gesellschaft deutlich anders als vor einem Jahr, sagte Behrens der "Nordwest-Zeitung" (Mittwoch). "Daher gehen wir Stand heute davon aus, dass wir ab Februar oder März möglicherweise gar keine Einschränkungen mehr benötigen werden."

Die Ministerin sagte, in diesem Winter würden die Basisschutzmaßnahmen aber noch aufrechterhalten, um vorbereitet zu sein, falls doch noch eine Variante auftrete, die gefährlicher sei als die derzeit zirkulierenden.

Kostenlose Corona-Tests noch bis Ende Februar 2023

Kostenlose Corona-Schnelltests sollen vorerst noch bis Ende Februar 2023 möglich bleiben - aber in kleinerem Umfang als bisher. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstag: "Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen." Gratis soll es "Bürgertests" bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben. Mehrere Tests, die es noch mit drei Euro Zuzahlung gibt, fallen aber weg. Die umstrittene Impfpflicht für Gesundheitspersonal soll voraussichtlich am Jahresende auslaufen.

Die neuen Testregelungen sollen ab diesem Samstag greifen, nachdem die aktuelle Verordnung am Freitag endet. Sie sollen dann befristet bis 28. Februar 2023 gelten. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wird damit nach einem ersten Einschnitt im Sommer nochmals eingegrenzt.

Wer Anspruch auf Gratis-Tests hat

Weiter Gratis-Tests: Kostenlos sollen Bürgertests auch ohne Symptome noch für vier statt zehn genannte Gruppen bleiben. Darunter sind Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen sowie Besucherinnen und Besucher in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen, wie Lauterbach sagte. Einen Anspruch auf Gratis-Tests sollen auch Menschen behalten, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen und versorgen.

Kostenlos bleiben sollen außerdem Schnelltests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit einer Bescheinigung "freitesten" kann. Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte, der Fokus der Bürgertests solle künftig auf den vulnerablen Bevölkerungsgruppen liegen. "Der Entwurf orientiert sich damit an dem aktuellen Pandemiegeschehen und geht so sorgsam mit Steuergeldern um."

Weniger Gratis-Tests: Aus dem Katalog gestrichen werden sollen Tests aus mehreren weiteren Anlässen, die seit dem Sommer mit drei Euro aus eigener Tasche möglich sind - etwa vor Konzertbesuchen, größeren Familienfesten und Besuchen bei älteren Menschen ab 60 Jahre.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte, diese große Gruppe zu Hause lebender alten Menschen wie bisher zu berücksichtigen. "Um Hilfsbereitschaft zu fördern und Einsamkeit zu verhindern, sind hier Besuche über alle Generationen hinweg besonders wichtig", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.

Die Test-Kosten: Zugleich sollen Vergütungen für Anbieter sinken - von 9,50 Euro auf 8 Euro pro Schnelltest. Dies sei angemessen, da sich der Beratungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung verringert habe und Testabläufe vor Ort etabliert hätten, heißt es im Entwurf. Dies führe zu einem geringeren Aufwand der Leistungserbringer.

Die Einrichtungs-Impfpflicht: Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen soll nicht verlängert werden, wenn die Gesetzesgrundlage am Jahresende ausläuft. Das verlautete aus Ministeriumskreisen. Grund sei, dass die derzeit dominierenden Corona-Varianten der Immunantwort von Menschen, die geimpft oder genesen sind, besser entgehen könnten als vorherige.

An der Impfpflicht hatte es immer wieder Kritik gegeben. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begrüßte die Entscheidung aus Berlin, die überfällig sei. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft teilte mit, heute wisse man, dass die Impfstoffe Geimpfte gut gegen schwere Verläufe schützten, bei den Omikron-Varianten aber Ansteckung und Weitergabe nicht verhinderten. Damit sei ein solch schwerer Eingriff in die Selbstbestimmung längst nicht mehr gerechtfertigt.

Weiteres Bundesland will Isolationspflicht aufheben

Die Isolations-Pflicht: Staatliche Vorgaben zu Corona-Infizierten bröckeln weiter. Als fünftes Bundesland will nun auch Rheinland-Pfalz die bisherige Isolationspflicht ab diesem Samstag aufheben, wie das Gesundheitsministerium nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Positiv Getestete müssen demnach in der Öffentlichkeit aber Maske tragen. "Es ist wichtig, dass wir lernen, Corona als normale Krankheit zu behandeln", sagte Minister Clemens Hoch (SPD). Die Pandemie sei nicht vorbei. Die Aufhebung der Absonderungspflicht sei aber vertretbar.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die vom Robert Koch-Institut (RKI) weiterhin empfohlene mindestens fünftägige Isolation aufgehoben. Hessen folgt an diesem Mittwoch.

Niedersachsen hat die Isolationspflicht dagegen verlängert - bis einschließlich 31. Januar 2023. Damit müssen Menschen im Landkreis Stade, die ein positives Schnelltestergebnis auf Covid-19 erhalten, dieses auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle einer Infektion für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Corona-Lage im Landkreis Stade

Das Gesundheitsamt des Landkreises Stade meldete binnen eines Tages 241 Corona-Neuinfektionen ans Robert Koch-Institut. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Mittwoch bei 263 und ist gegenüber dem Vortag (336 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner) gesunken. Im Vergleich mit den Nachbarkreisen verzeichnet der Landkreis den höchsten Inzidenzwert. 

Inzidenzen in den Nachbarkreisen

  • Cuxhaven: 193,9
  • Rotenburg: 136,4
  • Harburg: 223,3

Stand: RKI, 23. November 2022

In den Elbe Kliniken Stade und Buxtehude werden am Mittwoch zwölf positiv getestete Patienten behandelt, sechs weniger im Vergleich zum Vortag (Quelle: FRL Stade/IVENA). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Corona liegt unverändert bei 274. 

Bundesweiter Sieben-Tage-Wert geringer als im Kreis Stade

Für Niedersachsen registrierte das Robert Koch-Institut am Mittwoch 213,2 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche (Stand: 23. November, 0 Uhr). Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz hat das RKI am Mittwochmorgen mit 177,9 angegeben. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards von 5 Uhr wiedergeben. Am Vortag hatte der Wert bei 183,2 gelegen (Vorwoche: 203,4; Vormonat: 599,2).

Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus - vor allem, weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen und Übermittlungsprobleme zur Verzerrung einzelner Tageswerte führen.

Mehr als 30.000 Corona-Neuinfektionen in Deutschland gemeldet

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 33.290 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 38.610) und 139 Todesfälle (Vorwoche: 223) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen und Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich.

Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende viele Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 36.280.371 nachgewiesene Infektionen mit SARS-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. (mit dpa)

Ein medizinischer Mitarbeiter entnimmt einem Mann einen Rachenabstrich für einen Corona-Test.

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