Zähl Pixel
Bundestag

Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen.

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Foto: Michael Kappeler/dpa

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.

Von dpa Dienstag, 20.02.2024, 04:45 Uhr

Berlin. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten schärfer bestrafen. Sie beraten heute nach eigenen Angaben über einen Gesetzentwurf, der bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht, wenn Parlamentarier unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Vorgesehen ist eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.

Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag.

Reaktion auf Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter

SPD, Grüne und FDP reagieren mit der Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Dies soll sich nun ändern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der dpa in Berlin vor. Zunächst hatten „Bild“ und „Politico“ darüber berichtet.

„Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: „Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird.“

Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem „Schmiergeld-Paragrafen“ und ergänzte: „Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.“

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Klinik-Arzt wegen Mordverdachts in U-Haft

Ein Mediziner der Medizinischen Hochschule Hannover soll schwer kranke Patienten mit Medikamenten getötet haben – darunter einen Mann, der im künstlichen Koma lag. Die Uniklinik zeigte den Arzt an.

Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.

Kölner Dom kostet Touristen ab Juli Eintritt

Rund sechs Millionen Menschen besuchen jährlich die wohl berühmteste deutsche Kirche, den Kölner Dom. Bislang war das kostenlos. Das soll sich für Touristen bald ändern. Was bisher bekannt ist.