Ärger um Bahn-Tickets: DB muss in diesem Punkt nachbessern

Bei der Buchung von Sparpreisen gibt es Änderungen bei der Bahn. Foto: dpa
Reisende können sich bei der Online-Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn im Netz oder auf der App die schnellste Verbindung anzeigen lassen. Ein Gericht hat allerdings Zweifel. Es ist nicht die einzige Veränderung beim Buchen von Bahntickets.
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Die Deutsche Bahn hat im Streit um die voreingestellte Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ bei ihrer Online-Fahrplanauskunft vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte nach eigenen Angaben vom Montag wegen Irreführung das Anbieten der Suchoption (Beschluss vom 21. September 2023 Az. 6 W 61/23).
Die Bahn bedauerte, dass das Oberlandesgericht - anders als die Vorinstanz - die erläuternden Hinweise zur Suchfunktion als nicht hinreichend ausführlich bewerte. Die Bahn verwende für die Verbindungsauskunft ein Standardprodukt eines externen Anbieters, sagte eine Bahn-Sprecherin. Der Algorithmus stelle Angebote diskriminierungsfrei in der Reiseauskunft dar und werde europaweit von vielen Verkehrsunternehmen genutzt. „Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit.“
Gericht: DB-Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ irreführend
Die Ausgestaltung der Auskunft sei irreführend und damit unlauter, begründete das OLG seine Entscheidung. Kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- beziehungsweise Ankunftszeit vor der jeweiligen Uhrzeit der schnellsten Verbindung lägen, würden nicht angezeigt. „Verbraucher werden (...) davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (...) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt...“, erläuterte das OLG. Das stimme jedoch nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen überein.
Angezeigt wird dem Gericht zufolge bei der Fahrplanauskunft im Netz (www.bahn.de) und in der DB Navigator App zwar zunächst die absolut schnellste Verbindung. Ausgehend von dieser springe das Programm dann aber entweder vorwärts (Abfahrtssuche) oder rückwärts (Ankunftssuche). Die zweite und die folgenden Verbindungen seien damit nicht die nächstschnelleren gemessen an der Gesamtfahrdauer, sondern die nächstschnelleren nach der schnellsten Verbindung.
Das Landgericht Frankfurt hatte den Unterlassungsantrag eines Unternehmens, das Transportleistungen im Schienenpersonennahverkehr anbietet, zurückgewiesen (Az. 2-06 O 216/23). Die Beschwerde dagegen hatte vor dem OLG Erfolg. Die Entscheidung im Eilverfahren sei nicht anfechtbar, teilte das OLG mit.
Pünktlichkeit bei der Bahn sinkt weiter
Wegen vieler Baustellen und eines Brandanschlages in Hamburg ist die Pünktlichkeit der Bahn im September auf den niedrigsten Stand in diesem Jahr gefallen. 58,4 Prozent aller ICE- und IC-Züge kamen ohne größere Verzögerung ans Ziel, wie die Bahn mitteilte. Als pünktlich gilt ein Zug ab einer Verspätung von sechs Minuten.
Ein Brandanschlag auf die Bahninfrastruktur in Hamburg führte Mitte des Monats zu starken Einschränkungen vor allem zwischen der Hansestadt und Berlin. Wenige Tage vorher hatte ein Bagger in München eine Oberleitung beschädigt. Der Fern- und Regionalverkehr am Münchner Hauptbahnhof musste fast vollständig unterbrochen werden. Beeinträchtigungen gab es auch vor wenigen Tagen nach einem Oberleitungsschaden zwischen Frankfurt und Mannheim.
Buchen und reisen: Das kann die neue Bahn-App
Die Bahn hat damit begonnen, ihre neu gestaltete DB-Navigator-App auszurollen. Diese greift wie die kürzlich ebenfalls überarbeitete Bahn-Webseite auf ein neues Buchungssystem zu. Die App-Updates auf die neue Version 24.1 kommen nicht auf einen Schlag für alle Smartphones, sondern werden gestaffelt bereitgestellt, wie das Unternehmen mitteilt.
Die neue Anwendung soll „einfacher, schneller, intuitiver“ zu bedienen sein, verspricht das Unternehmen. Es gibt nur noch eine Menüleiste („Buchen“, „Reisen“, „Profil“) ganz unten und keine langen Seitenmenüs mehr.
Im Navigator wird nun auch gewischt
Menüpunkte, die auf den Hauptseiten nicht gleich sichtbar sind, erreicht man durch Wischen von Menükacheln nach links oder rechts. Zudem ist das Bahnbonus-Prämienpunktesystem für die Buchung eingebunden und ein Dunkelmodus hinzugefügt worden.
Unter „Buchen“ gibt es einen neuen Reiter, über den man gleich einstellen kann, was man braucht: „Einfache Fahrt“, „Hin- und Rückfahrt“, „Nur Sitzplatz“ oder einfach nur Infos zu „Abfahrten und Ankünften“.

Seit einigen Tagen ist eine neue Version der Bahn-App DB-Navigator verfügbar, die einfacher und intuitiver zu nutzen sein soll. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Vorschläge für alternative Verbindungen
Neu ist neben einer Bestpreissuche für den jeweiligen Tag die Möglichkeit, Ermäßigungskarten zu kombinieren, Tickets für Hunde und Fahrräder zu buchen und Verbindungen als Favoriten abzulegen.
Unter „Reisen“ findet sich eine neue Reisebegleitung mit Echtzeit-Informationen und Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Abschnitten der aktuellen Fahrt. Die Infos umfassen nicht nur die Zwischenhalte oder eine etwaige Aufhebung der Zugbindung.
Es gibt dort auch alternative Reisevorschläge bei Störungen oder verpassten Verbindungen, den Komfort-Check-in, wenn man das Ticket im Navigator gebucht hat, sowie Zuginformationen mit Wagenreihung und reserviertem Sitzplatz.
Sparen hat seinen Preis: Tipps zu den günstigen Bahntickets
Welche Ticketkategorien gibt es?
Die Bahn unterscheidet verschiedene Ticketkategorien. Die wichtigsten sind Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis - sortiert von der teuersten zur günstigsten Kategorie.
Größter Unterschied: Man ist mit dem Flexpreis auf der gebuchten Strecke an keinen konkreten Zug gebunden. Wer verschläft, nimmt den nächsten Zug. Mit Sparpreis-Tickets geht das nicht, sie sind an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Zudem gibt es Unterschiede bei den Regeln zu Storno und Umtausch, aber dazu später mehr.
Ab wann gibt es die vergünstigten Tickets?
Sparpreise und Super-Sparpreise sind ab maximal 180 Tage - also rund ein halbes Jahr - vor dem Reisezeitpunkt buchbar, in der Theorie. Praktisch hängt es von der Freischaltung der neuen Fahrpläne ab.
Jedes Jahr am zweiten Sonntag im Dezember ist der „große“ Fahrplanwechsel, im Sommer folgt am zweiten Sonntag im Juni jeweils ein weiterer, „kleiner“ Fahrplanwechsel.
Dennoch: Wer frühzeitig weiß, dass er an einen bestimmten Tag mit der Bahn reist, sollte sich zeitnah kümmern. Die vergünstigten Tickets sind begrenzt: Wer zuerst kommt, spart zuerst.
Was gilt mit Blick auf Weihnachten?
Die Zeit um die Weihnachtsfeiertage zählt zu den reisestärksten des Jahres. Gerade hier lohnt es sich, möglichst früh dran zu sein. Noch sind die Tickets dafür aber nicht buchbar.
Der Grund: Das neue Fahrplanjahr beginnt am 10. Dezember, der Buchungsstart dafür ist bald. Alle, die um Weihnachten günstig mit der Bahn reisen wollen, sollten sich deshalb den 11. Oktober rot im Kalender markieren. Ab dann sind Buchungen auch für Weihnachten möglich, so die Deutsche Bahn beim Kurznachrichtendienst X.
Noch ein Spartipp: Bringt der Fahrplanwechsel Preiserhöhungen mit sich, treten diese stets erst an dem Stichtag in Kraft - das wäre für den Winterfahrplan 2023/2024 also der 10. Dezember. Wer bis dahin ein Ticket bucht, auch für Reisen nach dem Stichtag, bekommt es noch zu den alten Konditionen, so eine Bahnsprecherin.
Wie kommen die Preise zustande?
Laut Bahn gibt es Super-Sparpreis-Tickets im Fernverkehr je nach Verfügbarkeit für die 2. Klasse ab 17,90 Euro, in Aktionszeiträumen für kurze Strecken auch schon ab 9,90 Euro. Sparpreis-Tickets in der 2. Klasse bekommt man im besten Fall ab 21,90 Euro. Nur: Wer online sucht, bemerkt oft, dass die Sparpreise mitunter den „Spar“-Zusatz kaum mehr verdienen - teils kosten sie 79 oder sogar 99 Euro.
Der Grund: Wie günstig die Spartickets zu haben sind, hängt maßgeblich von der Auslastung und Nachfrage für die Strecke am gewünschten Reisetag ab - kaufen viele, dann lässt dies die Preise schneller steigen. Etwa an reisestarken Tagen wie Freitag und Sonntag oder eben zu beliebten Reisezeiten wie um Weihnachten herum.
Auch die Länge der Strecke und die Zugkategorie haben Einfluss. So sind Tickets für einen IC in der Regel günstiger als für einen ICE.
Das heißt auch: Der Buchungsvorlauf allein ist nicht entscheidend dafür, ob man noch günstige Tickets bekommt. Auf wenig nachgefragten Strecken bekommen Bahnreisende womöglich auch noch Schnäppchen, wenn sie mit recht wenig Vorlauf nach Verbindungen suchen.
Zwei weitere Tipps der Bahn:
Generell gilt: Ist seitens der Deutschen Bahn kein günstiges Angebot verfügbar, sollte man stets auch andere Anbieter in den Blick nehmen, auf Gleis und Straße - etwa Fernbus-Unternehmen. Der Preisvergleich kann sich generell lohnen.
Was ist, wenn ich doch nicht reisen kann?
Die teureren Flexpreis-Tickets der Bahn lassen sich bis vor den Reisetag kostenlos und am Reisetag gegen 19 Euro Gebühr stornieren oder umtauschen.
Ein Sparpreis-Ticket ist nicht umbuchbar, lässt sich aber bis vor den Reisetag gegen 10 Euro Gebühr stornieren. Bei Super-Sparpreisen gibt es weder eine Umbuchungs- noch eine Stornooption.
Ausnahme: Digital gekaufte Tickets lassen sich in der Regel bis zwölf Stunden nach der Buchung kostenfrei stornieren - unabhängig von der Kategorie. Der Sofortstorno geht über das Kundenkonto auf „Bahn.de“, in der DB-Navigator-App und ohne Kundenkonto über die Auftragssuche.
Kann man die Tickets weitergeben, wenn man nicht reisen kann?
In der Regel nicht. Generell gilt: Kauft man sie online, sind sie personalisiert, der Name steht also auf der Fahrkarte. Nach Buchung ist ein Umschreiben auf eine andere Person nicht mehr möglich.
Und ab dem 1. Oktober gilt zumindest für Spartickets, dass sie auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch unter Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkauft werden.
Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung zunächst noch nicht. Allerdings wird auch nur ein sehr geringer Teil der Spartickets im Fernverkehr über diesen Weg verkauft.
Die Bahn begründete die neue Regelung damit, Kunden besser über den Reiseverlauf informieren zu wollen: So könnten sie per SMS oder Mail etwa über Verspätungen informiert werden.
Was bedeutet die neue Regelung also?
Auf in Reisezentren oder bei Agenturen gekauften Spartickets steht künftig der Namen des Reisenden. Nur er oder sie kann damit fahren. Eine Weitergabe an Dritte ist folglich nicht möglich. Denn bei der Ticketkontrolle können Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter auch einen Ausweis verlangen, um die Namen abzugleichen, so eine Bahnsprecherin.
Nicht-personalisierte Tickets indes kann prinzipiell auch jemand anderes als man selbst nutzen - hier ist eine Weitergabe also möglich. Was verboten ist, ist ein Weiterverkauf.
Gut zu wissen: Für Flexpreis-Tickets gilt die neue Regelung zur Angabe von Kontaktdaten beim Kauf in Reisezentren und via Agenturen ab 1. Oktober noch nicht.
Kann ich Tickets - auch vergünstigte - für Dritte kaufen?
Ja. Dann ist es aber wichtig, entsprechend den Namen dieses Dritten anzugeben: Dieser steht dann auf dem Ticket.
Und wer online bucht, sollte das Ticket, dass die Bahn als PDF-Dokument per E-Mail schickt, genau so an die Person weiterleiten beziehungsweise es für sie ausdrucken.
Denn: Wer das Ticket auf dem Smartphone vorzeigt, muss es entweder direkt in der App oder als PDF parat haben. Ein Screenshot, also ein Bildschirmfoto des Tickets, genügt nicht. Das steht so auch in den Beförderungsbedingungen der Bahn.
Was droht sonst?
Wenn Kontrolleure und Kontrolleurinnen Screenshots eines Tickets trotzdem durchgehen lassen, sei dies reine Kulanz, stellt die Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW klar. „Darauf sollten sich Reisende also besser nicht verlassen.“
Fällt bei der Kontrolle auf, dass man nur einen Screenshot vorzeigen kann, kann es also passieren, dass man eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung von 60 Euro zahlen muss.
Immerhin: Die gültige Fahrkarte können Reisende in so einem und in anderen Fällen - etwa, wenn das Smartphone keinen Akku mehr hat und man sie deshalb nicht zeigen kann - noch nachträglich online unter „DB-Fahrpreisnacherhebung.de“ nachreichen. Dann wird nur noch ein Bearbeitungsentgelt fällig.
Wer kann, erspart sich solchen Stress im Voraus und stellt sicher, das Ticket als PDF parat zu haben. Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn man das Ticket ausgedruckt dabei hat. (dpa/tmn)