AfD will Regenbogenflagge vor öffentlichen Gebäuden verbieten

Eine Regenbogenflagge weht neben einer Deutschlandflagge und einer Europaflagge. Foto: Roberto Pfeil/dpa/Symbolbild
Mitunter werden Regenbogenflaggen vor öffentlichen Gebäuden gehisst. Die AfD lehnt dies ab und brachte einen entsprechenden Antrag in den Niedersächsischen Landtag ein. Andere Fraktionen widersprachen deutlich.
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Hannover. Regenbogenflaggen sollten nach Ansicht der AfD-Landtagsfraktion in Niedersachsen nicht vor öffentlichen Gebäuden des Landes gehisst werden. Diese Flaggen würden politische Botschaften transportieren, dies sei unzulässig, wie aus einem Antrag der Fraktion hervorgeht, über den am Donnerstag im Landtag abgestimmt wurde. Politiker der anderen drei Landtagsfraktionen von SPD, Grüne und CDU stimmten gegen den Antrag und übten deutliche Kritik an der AfD.
Kritik an AfD-Antrag: „Angriff auf die Menschenwürde“
AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe sagte: „Die Regenbogenflagge und ihre Ableger sind zum Symbol einer Sekte verkommen, und mit der sie sich selbst, viele Schwule und Lesben, nicht mehr identifizieren können.“
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, mit der Regenbogenflagge werde niemand diskriminiert oder ausgeschlossen. Michael Lühmann (Grüne) kritisierte, der AfD-Antrag sei ein Angriff auf die Menschenwürde.
Uwe Schünemann (CDU) sagte: „Die Regenbogenfahne steht für Toleranz und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Antrag der AfD hingegen steht für Intoleranz und ein reaktionäres Menschen- und Familienbild.“
Dienststellen dürfen selbst über Regenbogen-Beflaggung entscheiden
Eine Regierungssprecherin teilte mit, dass es von der Staatskanzlei keine angeordnete landesweite Beflaggung mit Regenbogenflaggen gebe. Bis 2022 war die Verwendung von sogenannten Logoflaggen demnach neben den hoheitlichen Flaggen unüblich, wenn auch nicht ausdrücklich verboten.
Correctiv-Recherche
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Dann habe der Bund seinen Dienststellen erlaubt, die Regenbogenflagge anlassbezogen in die hoheitliche Beflaggung aufzunehmen. Dem habe sich Niedersachsen angeschlossen. Behördenleitungen würden eigenständig über Beflaggungen entscheiden, soweit der Anlass lokal sei, hieß es.
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Bothe hatte die Landesregierung bereits vor einigen Monaten mitgeteilt, dass das Hissen von Logoflaggen vor öffentlichen Gebäuden nach ihrer Auffassung nicht den Grundsatz der Neutralität verletzt. In der Verwendung von Regenbogenflaggen kämen vielmehr allgemeingültige Werte des Grundgesetzes wie Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung und der Schutz der persönlichen Freiheit und Unversehrtheit zum Ausdruck. (dpa)