Alte Bank- oder Krankenkassenkarte: Diesen Fehler macht fast jeder

Plastikkarten mit Mikrochip gelten per Gesetz als Elektrogeräte. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Ob Bank-, Kredit- oder Krankenversicherungskarte: Zum Jahreswechsel flattert mitunter die ein oder andere neue Karte ins Haus. Was dann gilt.
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Landkreis. Die alten abgelaufenen Karten gehören aus Sicherheits- und Datenschutzgründen, aber auch unter Umweltaspekten betrachtet weder in den Hausmüll noch in die gelbe Wertstofftonne. Das gilt sowohl für Chipkarten als auch für Karten mit Magnetstreifen, erklärt die Verbraucherzentrale.
Sie enthalten einen Mikrochip und gelten daher laut Gesetz als Elektrogeräte. Als solche müssen sie auch entsorgt werden, erklärt Margit Schneider. Sie ist die Leiterin des Sicherheitsmanagements Zahlungskarten beim Unternehmen EURO Kartensysteme.
Alte Bankkarten richtig entsorgen - Darauf ist zu achten
Um einem Missbrauch der in den Mikroprozessor-Chips und Magnetstreifen gespeicherten sowie der auf den Karten aufgedruckten Daten vorzubeugen, sollten die Karten sorgfältig zerschnitten werden. Sorgfältig bedeutet aber nicht nur einmal in der Mitte durchschneiden.
Es gilt erst einmal mit gezielten Schnitten Chip und/oder Magnetstreifen unbrauchbar zu machen, raten die Verbraucherschützer. Danach sollten auch die Stellen der Karte, an denen persönliche Daten wie Namen oder Kundennummer aufgedruckt sind, so zerschnippelt werden, dass alle Daten unkenntlich werden.
Zurückschicken oder als Elektroschrott entsorgen
Alternativ können oder müssen, sofern dies verlangt wird, die Karten auch wieder an die ausgebende Stelle zurückgeschickt oder persönlich dort zurückgegeben werden. Ist dies nicht notwendig, sollten Kartenschnipsel bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgegeben oder in eine entsprechende Sammelbox eingeworfen werden.
Nur so seien die fachgerechte Entsorgung und ein Recycling möglich, erklärt die Verbraucherzentrale. Denn Karten, die einen Mikrochip und/oder einen Magnetstreifen enthalten, sind laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Elektrogeräte. (dpa/tmn)