Auskunft ist Pflicht: Wer jetzt wichtige Post erhält

Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung. Foto: dpa
Per Zufallsprinzip werden in diesen Tagen Bürger und Bürgerinnen im Kreis Stade ausgewählt. Sie erhalten Post oder es klingelt gar an ihrer Tür. Das steckt dahinter.
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Landkreis. Wie viele Paare, Familien und Alleinlebende leben in Niedersachsen? In welchen Berufen und Branchen arbeiten niedersächsische Erwerbstätige und wie hoch ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigten?
Diese Fragen sollen auch im Jahr 2025 wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt am Mittwoch mit, dass im Laufe dieses Jahres ungefähr 76.000 Bürgerinnen und Bürger in knapp 38.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der „kleinen Volkszählung“ teilnehmen sollen. Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen.
- Zur Auskunftspflicht heißt es von den Statistikämtern: „Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Damit würde der Zweck des Mikrozensus - die Bereitstellung von detaillierten statistischen Angaben zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung - nicht erreicht werden.“
- Bei Bürgern, die der Auskunftspflicht trotz Erinnerung und Mahnung nicht nachkommen, kann ein Buß- oder Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jährlich durchgeführt - anders als der Zensus, der in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt wird.
Mikrozensus-Fragebogen kann online oder auf Papier ausgefüllt werden
„Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen“, teilte das Statistikamt mit. An den Adressen, die nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden, werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal vier Befragungen durchgeführt.
Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung könnten nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.
Die betreffenden Haushalte würden zunächst per Post direkt durch das Landesamt angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragten können den Mikrozensus-Fragebogen online oder auf Papier ausfüllen. Die Befragung könne alternativ auch telefonisch durchgeführt werden.
Mikrozensus: Beauftragte klingeln an Haustüren
Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setze das Landesamt zudem auch in diesem Jahr ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein, berichtet die Behörde. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen.
Weiterführende Informationen zum Mikrozensus 2025 finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.mikrozensus.de (fe/tip/dpa)