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Landgericht Bremen

Bewährungsstrafe nach Messer-Attacke in Flüchtlingsheim

Der Angeklagte hatte von Beginn an eine Mordabsicht bestritten. (Symbolbild)

Der Angeklagte hatte von Beginn an eine Mordabsicht bestritten. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Das Landgericht Bremen sprach nun das Urteil.

Von dpa Freitag, 24.04.2026, 13:50 Uhr

Bremen. Im Prozess um eine Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft in Bremen hat das Landgericht einen 56-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Angeklagt war der Ukrainer ursprünglich wegen versuchten Mordes. Er hatte in der Verhandlung von Beginn an eine Tötungsabsicht bestritten. 

Die Tat ereignete sich Ende 2024. Der Angeklagte hatte angegeben, unmittelbar vor der Messerattacke entdeckt zu haben, dass ihm Geld gestohlen worden sei. Er habe seinen Zimmernachbarn verdächtigt. Weil er unter Alkoholeinfluss gestanden habe, habe er ihn für den mutmaßlichen Diebstahl bestrafen wollen. Das Opfer erlitt eine Schnittwunde im Gesicht.

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