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Hamburg

Bürgerschaft erweitert Untersuchungen in „Cum-Ex“-Skandal

Hamburg: Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD - 5.v.l.) blättert kurz vor Tagungsbeginn des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Bürgerschaft zur Cum-Ex Steuergeldaffäre in seinen Unterlagen. Schmidt muss als Zeugen im Ausschuss aussagen. Neben ihm sitzt die Büroleiterin von Bundeskanzler Scholz, die ebenfalls Zeugin ist. Beide gelten als Vertraute des Kanzlers. Foto: Ulrich Perrey/dpa

Hamburg: Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD - 5.v.l.) blättert kurz vor Tagungsbeginn des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Bürgerschaft zur Cum-Ex Steuergeldaffäre in seinen Unterlagen. Schmidt muss als Zeugen im Ausschuss aussagen. Neben ihm sitzt die Büroleiterin von Bundeskanzler Scholz, die ebenfalls Zeugin ist. Beide gelten als Vertraute des Kanzlers. Foto: Ulrich Perrey/dpa

Die Hamburgische Bürgerschaft hat eine Ausweitung des Auftrags des Untersuchungsausschusses zum „Cum-Ex“-Skandal beschlossen. Einer entsprechenden Empfehlung des Verfassungsausschusses zur Annahme eines Antrags von CDU und Linken wurde am Mittwochabend einstimmig gefolgt.

Donnerstag, 01.12.2022, 10:00 Uhr

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Der Antrag von CDU und Linken sieht vor, dass künftig nicht mehr nur der Umgang von Senat und Behörden mit der Warburg Bank untersucht wird, sondern auch der mit der ebenfalls in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickten ehemals landeseigenen HSH Nordbank.

Ein Antrag der AfD, die auch Spenden der Warburg Bank oder aus deren Umfeld an Hamburger Parteien untersuchen lassen wollte, wurde wie vom Verfassungsausschuss empfohlen von allen anderen Parteien abgelehnt.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) versucht seit gut zwei Jahren, eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank zu klären. Hintergrund sind drei Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Steuerbetrugs im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften.

Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung trotz ursprünglich anderer Pläne Rückforderungen von zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verjähren lassen. Weitere 43 Millionen Euro wurden ein Jahr später erst kurz vor der Verjährung und auf Weisung des Bundesfinanzministeriums zurückgefordert. (dpa)

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