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Niedersachsen

Corona-Kinderkrankengeld wird stark in Anspruch genommen

Viele Eltern in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr das neu geschaffene Corona-Kinderkrankengeld beantragt (Symbolbild). Foto: Pixabay/Viki_B

Viele Eltern in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr das neu geschaffene Corona-Kinderkrankengeld beantragt (Symbolbild). Foto: Pixabay/Viki_B

Viele Eltern in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr das neu geschaffene Corona-Kinderkrankengeld beantragt. Die Techniker Krankenkasse (TK) zählte 24.545 Anträge, bei der AOK waren es 43.316, wie die Kassen mitteilten.

Dienstag, 25.01.2022, 07:00 Uhr

Berufstätige Eltern nehmen vermehrt das pandemiebedingt erweiterte Angebot des Kinderkrankengeldes in Anspruch, um die Betreuung ihrer Kinder in Corona-Zeiten sicherzustellen. So haben im Einzugsgebiet der AOK Rheinland/Hamburg die Fallzahlen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 73 Prozent zugenommen, teilte die Krankenkasse am Dienstag mit.

Das Corona-Kinderkrankengeld können Eltern bei Schließungen von Schulen und Kitas auch dann beantragen, wenn ihre Kinder nicht akut erkrankt sind. Der Leiter der TK Niedersachsen, Dirk Engelmann, erklärte, die hohen Zahlen zeigten, dass das Instrument "eine wirksame und notwendige Maßnahme zur Unterstützung der Familien" sei. Auch AOK-Vorstandschef Jürgen Peter sprach von einer schnellen und unbürokratischen Unterstützung der Familien.

Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns

Insgesamt gab es bei beiden Kassen mehr als doppelt so viele Anträge auf Kinderkrankengeld wie im ersten Pandemiejahr 2020. Die Zahl stieg bei der TK von 27.941 auf 62.191 und bei der AOK von 58.254 auf 121.409. Auch im Sommer lagen die Zahlen dabei deutlich höher als vor der Pandemie üblich. Es habe vermehrt Virusinfekte gegeben, sagte TK-Leiter Engelmann: "Hier unterstreichen unsere Zahlen die Berichte aus Kinderarztpraxen im vergangenen Sommer."

Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Wird das Kinderpflege-Krankengeld beantragt, weil Schule oder Kita schließen oder die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben wurde, ist ein Nachweis der Einrichtung erforderlich.

Jedem Elternteil stehen im Jahr 2022 wieder insgesamt 30 Tage pro Kind zu, die für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden können. Bei Alleinerziehenden sind es je Kind 60 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt bis zu 90 Prozent des Nettolohns, unter bestimmten Voraussetzungen sind es sogar 100 Prozent. (dpa)

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