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Naturschutz

Die Brutsaison beginnt am 1. März: Das hilft den Vögeln und Insekten

Von 1. März bis zum 30. September ist es gesetzlich nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen.

Von 1. März bis zum 30. September ist es gesetzlich nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen. Foto: Eric Neuling/Nabu

Um Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen, ist Gehölzschnitt ab 1. März nicht erlaubt. Darauf weist der BUND Kreisgruppe Stade hin.

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Von Sabine Lohmann
Freitag, 27.02.2026, 03:00 Uhr

Landkreis. In der Vogelwelt wird die neue Brutsaison vorbereitet: Neue Nistplätze werden gesucht, teilweise wird schon Nestbaumaterial gesammelt. Von 1. März bis zum 30. September ist es deshalb gesetzlich nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen.

Regelung hilft auch Schmetterlingen und Bienen

Diese bundesweit geltende Regelung, die sich auch auf Efeu und Brombeeren erstreckt, hilft nicht nur den Vögeln - auch Schmetterlinge, Hummeln und Bienen profitieren davon. Denn durch den Schnitt gehen nicht nur viele Blüten und damit eine wichtige Nektarquelle für einige Insektenarten verloren, sondern auch die im Gehölz überwinternden Kleinstlebewesen.

Radikale Rückschnitte sind ab 1. März nicht erlaubt

Während der sieben Monate seien radikale Rückschnitte nicht erlaubt, teilt Heiner Baumgarten vom BUND Stade mit. Denn der Einsatz einer Säge sorgt nicht nur für Unruhe, sondern kann sogar im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Brut komplett vernichtet wird. Dank des Schnittverbots können Vögel ungestört ihre Nester bauen, auf ihren Eiern sitzen und die Jungvögel füttern. In einer dicht bebauten Innenstadt sind struktur- und artenreiche Gärten wichtige Oasen für die Vogelwelt.

Kleine Wildnisecken im Garten belassen

Auch Staudenstängel sollten erst sehr spät im Frühjahr abgeschnitten werden, so dass die dort überwinternden Insekten auch schlüpfen können und die Vögel Nahrung vorfinden. Ebenso sollten kleine Wildnisecken im Garten bis Ende April verbleiben, damit die dort überwinternden Kleintiere ausreichend Zeit für ihre Entwicklung nach der Winterphase haben.

Ausnahmen nur in bestimmten Fällen

Ausnahmen vom Verbot, Gehölze aller Größen abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzusetzen, gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn die Verkehrssicherheit oder die Gesunderhaltung von Bäumen es erfordert. Eine Beseitigung oder ein starker Rückschnitt im Zuge von Bauvorhaben erfordern eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung oder durch die zuständige Naturschutzbehörde.

Nur schonende Pflegeschnitte erlaubt

Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte, dabei darf nur der Zuwachs eines Jahres beseitigt werden. Auch in diesem Fall ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln zu beschädigen oder zu zerstören.

Viele Singvögel beginnen im Juni mit einer zweiten Brut

Manche Vogelarten brüten bis Ende Juli, und viele Singvögel beginnen im Juni sogar noch mit einer zweiten Brut. Daher ist es am besten, wenn Form- und Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern frühestens im August stattfinden - und dies auch nur, wenn vorab keine belegten Nester zu finden waren.

Weitere Infos bei Heiner Baumgarten vom BUND Stade unter 0151/ 27507580, Heiner.Baumgarten@bund.net und www.BUND-Stade.de. (sal)

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