Diese Telefonnummern schützen vor lästigen Werbeanrufen

Statt der eigenen Nummer kann die „Abwimmel-Hotline“ angegeben werden. Foto: Uli Deck/dpa/dpa-tmn
Wozu brauchen die meine Nummer? Die Frage stellt sich bei vielen Registrierungs- oder Bestellformularen im Internet. Am Ende trägt man sie dann oft doch ein, weil es sonst nicht weitergeht. Doch es gibt eine witzige Alternative.
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Landkreis. Viele Unternehmen oder Portale fragen bei Anmeldungen oder Bestellungen standardmäßig die Telefonnummer ab, obwohl diese für den jeweiligen Kauf oder die jeweilige Dienstleistung gar nicht benötigt wird. Oft stecken Werbezwecke dahinter, denen man hinterher widersprechen müsste. Geht das nicht von Anfang an datensparsamer?
Ja. Hier kommt ein gewisser Frank ins Spiel („Frankgehtran.de“). Frank ist virtuelle Fachkraft bei der „Abwimmel-Hotline“ des Vereins Digitalcourage, der sich für Datenschutz und Informationsfreiheit einsetzt.
Freundliche, aber bestimmte Ablehnung
Er weist bei Anrufen freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass telefonische Kommunikation nicht erwünscht ist. Die beiden Frank-Hotline-Nummern für Mobilfunk (0163/17 37 743) und Festnetz (0521/16 39 16 43) können uneingeschränkt und kostenlos genutzt und angegeben werden.
Einige Webseiten erkennen Franks Nummern und akzeptieren diese nicht. In solchen Fällen empfiehlt Digitalcourage, die jeweilige Nummer einfach um zwei beliebige Ziffern zu verlängern.
Drama Numbers werden nie vergeben
Zudem empfiehlt der Verein zur alternativen Nutzung Rufnummern, die die Bundesnetzagentur dauerhaft nicht vergibt, damit diese etwa in Medienproduktionen aller Art benutzt werden können. Der Hintergrund: So ist sichergestellt, dass niemand ungewollt belästigt wird, wenn Leser oder Zuschauer auf die Idee kommen, eine im Buch gelesene oder in der Serie gesehene Nummer einfach einmal zu wählen.
Diese sogenannten Drama Numbers sind sowohl für Fest- als auch Mobilfunknetz verfügbar. Anruferinnen und Anrufer hören bei diesen Nummern die vertraut-schlichte Ansage: „Die gewählte Nummer ist nicht vergeben.“ Danach wird die Verbindung getrennt. Eine Liste mit den nutzbaren Filmrufnummern stellt die Bundesnetzagentur zum Download bereit.
Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft rechtswidrig
Die Pflichteingabe von Telefonnummern ist längst nicht das einzige Ärgernis: Auch beim Einkaufen in Online-Shops darf im Rahmen eines Bestellprozesses nicht ohne Weiteres das Geburtsdatum als zwingende Angabe abgefragt werden. Diese von der Datenschutzaufsicht Niedersachsen vertretene Rechtsauffassung wurde nun vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt. In ihr drückt sich der Grundsatz der Datenminimierung aus, nach dem die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken ist.
Hintergrund des gerichtlichen Verfahrens ist eine Unterlassungsanordnung der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Online-Apotheke. Diese hatte das Geburtsdatum im Bestellprozess erhoben. Die Abfrage erfolgte unabhängig von der Art der bestellten Ware, also nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei allgemeinen Drogerieprodukten.
Auch ohne Geburtsdatum: Bestellprozess muss fortgesetzt werden können
„Während sich eine Anschrift durch einen Umzug verändern kann, ist das Geburtsdatum ein besonders dauerhaftes Datum. Ich begrüße daher die Klarheit, mit der die Gerichte die Argumente der Beklagten zurückgewiesen haben“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen.
Betreiber von Webshops sollten überprüfen, ob sie im Bestellprozess das Geburtsdatum als zwingende Angabe abfragen, und zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage dieses verarbeitet wird. Sollte die Abfrage nur auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage gestützt werden können, ist das entsprechende Eingabefeld im Bestellformular eindeutig als „freiwillig“ zu kennzeichnen und die Kundinnen und Kunden sind über die Verwendung dieses Datums umfassend zu informieren. Geben diese kein Geburtsdatum an, muss der Bestellprozess fortgesetzt werden können. (dpa-tmn/st)

Viele Online-Shops verlangen beim Bestellprozess die Eingabe eines Geburtsdatums. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa