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Plötzlicher Tod

Ermittlungen nach Todesfall im Amtsgericht eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach einem Todesfall im Gericht eingestellt. (Archivfoto)

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach einem Todesfall im Gericht eingestellt. (Archivfoto) Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Ein 40-Jähriger bricht vor seiner Anhörung im Gericht zusammen. Für ihn kommt jede Hilfe zu spät. Die Staatsanwaltschaft ermittelt - und kommt nun zu einem klaren Ergebnis.

Von dpa Mittwoch, 22.04.2026, 11:50 Uhr

Oldenburg. Nach dem Tod eines Mannes im Amtsgericht Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. „Die Überprüfungen ergaben keine Hinweise auf ein Fremdverschulden“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Zuerst hatte die „Nordwest-Zeitung“ darüber berichtet.

Obduktion ergab keine Hinweise auf Gewalteinwirkung

Der 40-Jährige sollte Mitte Januar wegen des Verdachts des schweren Raubes in Untersuchungshaft, wie die Polizei damals mitteilte. Kurz nach dem Betreten des Gerichtsgebäudes sei der Oldenburger zusammengebrochen und habe reanimiert werden müssen. Ein Notarzt habe jedoch nur noch den Tod feststellen können.

Die Staatsanwaltschaft sah von Beginn an kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Eine Obduktion ergab keine Hinweise auf Gewalteinwirkung. Routinemäßig leiteten die Ermittler trotzdem ein Todesermittlungsverfahren ein - und konnten kein Fremdverschulden feststellen.

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