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Pandemie

Erste bundesweite Corona-Schutzregeln fallen ab heute weg - Das gilt in Niedersachsen

Kellner Tonet Devolli vom Restaurant Mühlstein in Wedel beseitigt die Hinweise zu den 3G-Regeln.

Kellner Tonet Devolli vom Restaurant Mühlstein in Wedel beseitigt die Hinweise zu den 3G-Regeln.

Auch wenn eine Reihe von Corona-Auflagen nun ausgelaufen ist - von einem „Freedom Day“ kann keine Rede sein. Das Land Niedersachsen will die Übergangsfrist bis Anfang April nutzen.

Sonntag, 20.03.2022, 07:36 Uhr

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg.

So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn von heute an keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

„Wir haben Rekord-Inzidenzen“

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert eine rasche Rücknahme der Corona-Lockerungen. „Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern“, sagte Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ich plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird.“

Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale „Hotspots“ können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Bundesländer kritisieren Neuregelung

Bei den Ländern ist die Neuregelung auf scharfe Kritik gestoßen. Parteiübergreifend haben Ministerpräsidenten dem Bund einen verantwortungslosen Alleingang in der Corona-Politik vorgeworfen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „Bild am Sonntag“: „Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach: „Ab sofort rücken wir die Eigenverantwortung der Menschen nach vorne. Wir gehen wieder einen großen Schritt in Richtung Normalität.“

Alle Länder wollen nun eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, warnte, mit dem schnellen Wegfall der Maskenpflicht in vielen Bundesländern würden die Schulen zur Durchseuchung freigegeben. „Mir bereitet es große Sorgen, wie schnell die Maskenpflicht in den Schulen in vielen Bundesländern jetzt wegfällt - und das, obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden und die Infektionszahlen wieder steigen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ich hoffe, dass uns das alles nicht demnächst auf die Füße fällt.“

Diese Corona-Maßnahmen gelten seit Sonnabend in Niedersachsen

Um zumindest das, was noch möglich ist, umzusetzen, nutzt auch das Land Niedersachsen nun erst einmal eine Übergangsfrist. Seit Sonnabend greift daher eine erste Lockerungsstufe, bevor am 3. April fast alle verbliebenen Vorschriften fallen. Übrig bleiben werden dann voraussichtlich nur noch Masken- und Testvorgaben für bestimmte Einrichtungen.

Diese Regeln gelten seit Sonnabend:

  • Handel: Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften bleibt bestehen.
  • Private Treffen: Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen. Bisher galt das nur für Treffen, bei denen alle Teilnehmer gegen Corona geimpft sind.
  • Veranstaltungen: Fußballspiele und andere Großevents können wieder ohne Zuschauer-Obergrenze stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden. Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein - dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus.
  • Freizeit: In Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks gelten in geschlossenen Räumen wie gehabt die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
  • Nahverkehr: Die 3G-Regel entfällt. Das heißt: Auch ohne Impfung, Genesung oder Negativtest ist die Nutzung von Bus und Bahn wieder möglich. Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste aber weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
  • Gastonomie: Drinnen gilt wie bisher die 3G-Zugangsbeschränkung. Draußen muss lediglich eine FFP2-Maske getragen werden, die am Sitzplatz abgenommen werden kann. Für Clubs, Discos und Shisha-Bars gilt weiterhin 2G plus - dort haben also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen negativen Test vorlegen können oder geboostert sind. Neu ist, dass die Masken hier nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts am Sitzplatz abgelegt werden können.
  • Hotels: Nach wie vor gilt in Hotels und Pensionen die 3G-Regel. Drinnen müssen in öffentlich zugänglichen Bereiche FFP2-Masken getragen werden, außer im Sitzen.
  • Schulen: Wie angekündigt bleiben drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts.
  • Kitas: Die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren wird um zwei Wochen verlängert. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende dieser Woche befristet.
  • Friseure: Wer sich die Haare schneiden lassen will, muss beim Friseur weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Basis-Schutz: Diese Regeln bleiben deutschlandweit

  • Pflegeheime, ambulante Pflege, Krankenhäuser oder in Einrichtungen für Asylbewerber: Masken- und Testpflicht bleiben bestehen.
  • Züge, Busse und Flugzeuge: Es gibt weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Schulen und Kitas:  Tests sind weiterhin verpflichtend. (dpa)

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