Fahrkarte vergessen: Schaffner wirft Kind aus dem Zug

Erneut hat ein Mitarbeiter eines Unternehmens der Deutschen Bahn AG ein Kind aus einem Zug geworfen. Ein elf Jahre alter Schüler der Integrierten Gesamtschule in Buxtehude wollte am Freitag mit einem Regionalzug der Bahn-Tochter Start Unterelbe nach Schulschluss nach Hause nach Horneburg fahren.
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Er war bereits im Zug, doch der Schaffner setzte den Elfjährigen aus Horneburg auf dem Buxtehuder Bahnhof aus – entgegen den Vorschriften. Die Start-Regionalbahn RE 5 (14517) fuhr ohne ihn ab. „Mein Sohn war vollkommen aufgelöst“, sagt Bernd Kluth. Glücklicherweise habe er ihn später selbst abholen können.
Die Bahn hat ihren Fehler eingeräumt. „Kinder dürfen grundsätzlich nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden“, betont die Start Deutschland GmbH - Start Unterelbe gegenüber dem TAGEBLATT. Früher machte die Bahn regelmäßig Schlagzeilen, seit einigen Jahren halten sich die Mitarbeiter in der Regel bundesweit an die Vorgaben, zuletzt wurden insbesondere stillende Mütter oder Corona-Leugner aus dem Zug geworfen.
Kein korrektes Vorgehen
„Den Vorfall nehmen wir sehr ernst“, sagt der Sprecher von Start Unterelbe und betont: „Wir haben den Fall gründlich untersucht und festgestellt, dass unser Mitarbeiter in diesem Fall einen Fehler gemacht hat. In Zukunft wird er sich an die geltenden Vorschriften halten.“ Sein Unternehmen bedauere den Vorfall sehr und habe sich bereits bei den Eltern entschuldigt. Manchmal könnten sich die Kinder nicht ausweisen. Eigentlich könne der Kontrolleur zur Feststellung der Personalien und zur Betreuung „prinzipiell die Polizei zu dem nächstmöglichen Bahnhof anfordern. Dort kann er den Minderjährigen in deren Obhut übergeben“, sagt der Bahnsprecher.
Der Kundenbetreuer war laut Angaben des Unternehmens von Fahrgästen aufgrund störenden Verhaltens durch weitere Mitfahrende in den hinteren Teil des Zuges gebeten worden. Aufgrund einer Streckensperrung stand der Zug zu diesem Zeitpunkt noch am Bahnsteig. In dem Abteil seien auch zwei Schüler kontrolliert worden. Einer von ihnen hatte seine Schülerkarte vergessen. Das habe dieser auch sofort dem Start-Unterelbe-Schaffner mitgeteilt, bestätigt der Pressesprecher die Angaben des Schülers. Es handelte sich um den Elfjährigen.
„Leider hat unser Kundenbetreuer dem Jugendlichen (Anmerkung der Redaktion: Jugendliche sind laut deutschem Recht mindestens 14 Jahre alt) eine Weiterfahrt untersagt. Das ist natürlich kein korrektes Vorgehen“, betont der Pressesprecher.
Familie froh über Einräumen des Fehlers
In einem Brief an die Eltern wird das Vorgehen allerdings relativiert. Die Untersagung des Fahrtantritts wurde „durch den Fahrgast angenommen“, heißt es in dem Schreiben. Außerdem sei auf eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von mindestens 60 Euro bei der Fahrkartenkontrolle verzichtet worden. Bei Vorzeigen der Karte im DB Reisezentrum durch die Schüler wird auf dieses ohnehin verzichtet. Eingeschüchtert sei der Junge der Aufforderung gefolgt – wie jedes Kind in diesem Alter. Ein Elfjähriger hätte ohnehin dem Mitarbeiter schwerlich widersprochen.
Immerhin: Der Fahrgastbetreuer wurde von seinen Vorgesetzten auf ein „kundenorientierteres Verhalten“ hingewiesen. Die Bahn-Tochter hoffe, dass zukünftige Fahrten wieder zur Zufriedenheit verlaufen.
Die Familie begrüßt, dass die Bahn ihren Fehler eingeräumt und sich entschuldigt hat. Kluth: „Ich hoffe, dass sich dieser Vorfall nicht wiederholt.“ Dabei hat der Horneburger die Start- und die S-Bahn im Blick.