Falsche Zertifikate zur Impfunfähigkeit online im Umlauf
Menschen über 60 Jahre sollten sich erneut gegen das Coronavirus impfen lassen. Foto: Gentsch/dpa/Illustration
Erst waren es dubiose Testnachweise, jetzt werden online angebliche Bescheinigungen zur Impfunfähgikeit angeboten. Die Anbieter haben es auf eine ganz bestimmte Gruppe von Arbeitsnehmern abgesehen.
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Für Mitarbeitende in den Berufsgruppen der Gesundheitsversorgung und der Pflege besteht ab dem 15. März eine Impfpflicht. Nicht bei allen Betroffenen treffe das auf Verständnis und sie versuchten zum Teil, diese Pflicht mit dem Nachweis einer Impfunfähigkeit zu umgehen.
Doch der Entscheidung über eine solche Impfunfähigkeit muss eine allumfassende gesundheitliche Beurteilung des Patienten vorausgehen, die auch auf Aspekte eingeht, die für eine Impfung sprechen. Die in diesem Zusammenhang angebotene Online-Beratung erfüllt diese Kriterien nicht. Online erworbene Zertifikate müssen von Arbeitgebern nicht akzeptiert werden.
Impfunfähigkeit: Online-Beratungsbogen reicht nicht aus
„Eine generelle Impfunfähigkeit kommt sehr selten vor“, sagt Dr. Kai Dehne, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes Cuxhaven. „Selbst wenn gegen einen der Impfstoffe eine Allergie vorliegt, kann man in den allermeisten Fällen auf eine Alternative zurückgreifen. Wer vorerkrankt ist und Sorge hat, dass ihm die Impfung schaden könnte, ist auf jedem Fall bei seinem Haus- oder einem Facharzt gut aufgehoben“, ist der Mediziner überzeugt. Nur dieser kenne den Patienten mit seiner Krankengeschichte persönlich. (pm/mar)
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Aufgezogene Spritzen mit dem Wirkstoff von Johnson&Johnson liegen auf einem Tablett. Foto (Archiv): Friso Gentsch/dpa