Faschingsverbot an Hamburgs Schulen wegen Ramadan?

Für Karnevalisten ist der Rosenmontag der Höhepunkt der Faschingsfeiern. Foto: Caroline Seidel/dpa-tmn
Der muslimische Fastenmonat soll Auswirkungen auf Karnevals-Aktionen haben. In Wahlkampfzeiten wirkt dieses Gerücht doppelt schwer - offenbar gezielt.
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Hamburg. 2025 fällt der Rosenmontag auf den 3. März. Weil jener Tag dieses Jahr im muslimischen Fastenmonat Ramadan liegt, behaupten einige: Die Hamburger Schulbehörde habe angeblich angeordnet, dass Fasching an Hamburger Schulen um eine Woche vorgezogen werden soll.
Die Schulbehörde stellt dazu (klipp und) klar: Der Zusammenfall von Ramadan und Fasching führt zu keinen Änderungen in Hamburg. Wie üblich wird dieses Jahr wieder am Rosenmontag gefeiert.
„Eine solche Regelung wurde für Hamburgs staatliche Schulen NICHT getroffen“, teilt die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung schriftlich auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.
Das belegen auch verschiedene online einsehbare Daten zu einzelnen Faschingsfeiern zum Rosenmontag, die auf den 3. März festgesetzt sind.
In Hamburg findet Fasching trotz Ramadan statt
Ein Nutzer auf der Plattform X, der die Behauptung unter anderem verbreitet hatte, präzisierte in der Zwischenzeit in einem Folge-Post: Es handle sich bei der Verlegung angeblich um eine inoffizielle Empfehlung der Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung. Doch auch das stimmt nach Angaben der Behörde nicht.
Während des Ramadan sind gläubige Muslime gehalten, tagsüber auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex zu verzichten. Das Fastenbrechen am Abend nennt sich Iftar. Der Fastenmonat dauert 2025 den gesamten März über. Für Karnevalisten ist der Rosenmontag der Höhepunkt der Faschingsfeiern. (dpa)