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Ab Herbst

Ganztag für Erstklässler: Jede vierte Schule sieht Hürden

Für die neuen Erstklässler im kommenden Schuljahr gilt ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. (Symbolbild)

Für die neuen Erstklässler im kommenden Schuljahr gilt ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. (Symbolbild) Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Ab kommendem Schuljahr sollen die Jüngsten in der Grundschule auch nachmittags verlässlich betreut werden. Mancherorts ist das wohl nicht zu schaffen.

Von dpa Freitag, 23.01.2026, 05:05 Uhr

Berlin. Jede vierte Grundschule befürchtet nach eigenen Angaben, dass das neue Recht auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler in ihrer Kommune ab Herbst nicht voll umgesetzt werden kann. Dies geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung hervor. Befragt wurden im September und Oktober insgesamt 1.312 Schulleitungen in Deutschland. 

Immerhin zwei Drittel der befragten Schulen (67 Prozent) gehen davon aus, dass für alle im Schuljahr 2026/27 eingeschulten Jungen und Mädchen Ganztagsbetreuung angeboten werden kann. Bei den 25 Prozent, die das nicht erwarten, sind die häufigsten genannten Probleme: fehlende Räume (74 Prozent), fehlendes Personal (67 Prozent) und Geldmangel (47 Prozent).

„Verwahrung von Kindern“

Bund und Länder hatten sich auf eine schrittweise Einführung des Rechts auf Ganztagsbetreuung geeinigt. Ab dem kommenden Schuljahr greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Jahrgangsstufen der Grundschulen. Bis Ende des Jahrzehnts soll für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein.

Der Verband Bildung und Erziehung, der Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte vertritt, beklagt nicht nur die erwartete Lücke beim Betreuungsangebot im Herbst. Verbandschef Tomi Neckov fürchtet auch um die Qualität. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung suggeriert pädagogische Angebote, aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert“, warnte er.

40 Prozent haben Mindeststandards

In der Forsa-Umfrage verneinten 53 Prozent der Schulen die Frage, ob es bei ihnen eine pädagogische Mindestanforderung für angehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ganztagsbetreuung gebe. 40 Prozent bestätigten eine solche Mindestanforderung.

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