Geflügelpest-Alarm im Stader Nachbarkreis – Sperrbezirk eingerichtet

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“ (Archivbild). Foto: Stefan Sauer
Zu einem Ausbruch der gefährlichen Geflügelpest ist es im Stader Nachbarkreis gekommen. In einer Hobbyhaltung wurde der hochansteckende Typ H5N1 nachgewiesen. Dieser Ausbruch hat große Auswirkungen - auch auf alle größeren Betriebe im Umkreis.
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Landkreis Cuxhaven. Die Allgemeinverfügung verpflichtet Geflügelhalter unter anderem dazu, jeden Verdacht auf eine Geflügelpest-Erkrankung unverzüglich zu melden. Detaillierte Informationen und Regelungen sind auf den offiziellen Internetseiten des Landkreises Cuxhaven verfügbar.
Niedersachsen ist Geflügel-Hochburg in Deutschland
Niedersachsen spielt eine entscheidende Rolle in der deutschen Geflügelwirtschaft und hat aufgrund seiner landwirtschaftlichen Strukturen eine hohe Bedeutung für die Branche. Das Bundesland beherbergt zahlreiche Geflügelbetriebe, darunter sowohl konventionelle als auch ökologische Haltungen. Der aktuelle Geflügelpest-Ausbruch markiert den ersten in einer Geflügelhaltung in Niedersachsen in dieser Vogelgrippe-Saison, was zu verstärkten Schutzauflagen führt.

Präventiv wurde nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobbyzucht in der Gemeinde Wurster Nordseeküste eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern (roter Kreis) eingerichtet. Zudem gibt es Überwachungszone (zehn Kilometer im Radius, blauer Kreis). Beide Zonen zusammen ergeben die Sperrzone. Hier ist eine Teilausstallung für Geflügelbetriebe verboten. Foto: Schnibbe
Bereits ein Fall mit einer wenig ansteckenden Variante im Oktober
Bisher wurden laut dem Tierseucheninformationssystem (TSIS) in Niedersachsen nur Infektionen bei Wildvögeln gemeldet. Ende Oktober hatte der Landkreis Cuxhaven einen Ausbruch mit der weniger ansteckenden Aviären Influenza (NPAI) in einem Geflügelbetrieb gemeldet. Der Landkreis hatte in diesem Fall jedoch keine Sperrzone angeordnet.
Die lokalen Behörden stehen nun im Fokus, um die Ausbreitung der hochpathogenen Geflügelpest einzudämmen und weitere Maßnahmen zur Sicherheit der Tierbestände zu ergreifen.