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Hühnergrippe

Geflügelpest: Schutzzone im Landkreis Harburg wird aufgehoben

Eier von glücklichen Hühnern auf der Wiese neben dem Hofkontor – sie dürfen draußen sein, wenn nicht gerade wie aktuell behördliche Auflagen zur Seuchenbekämpfung dies verhindern. Fotos: Teichmann

Eier von glücklichen Hühnern auf der Wiese neben dem Hofkontor – sie dürfen draußen sein, wenn nicht gerade wie aktuell behördliche Auflagen zur Seuchenbekämpfung dies verhindern. Fotos: Teichmann

Der jüngste Geflügelpestausbruch in einem Gänsezuchtbetrieb in Wistedt in der Samtgemeinde Tostedt scheint weiter eingedämmt. Aus diesem Grund hebt der Landkreis Harburg die Schutzzone auf. Im Kreis Stade gelten die Maßnahmen weiterhin.

Samstag, 25.12.2021, 09:00 Uhr

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 Alle Proben der Tiere in dem Betrieb fielen seit der Tötung der betroffenen Herde vor zwei Wochen negativ aus. Das teilte der Landkreis Harburg mit. Und auch bei den Geflügelbetrieben innerhalb der vom Landkreis angeordneten Schutzzone im Radius von drei Kilometern um den Betrieb wurden demnach keine Auffälligkeiten festgestellt. Der Landkreis hebt deshalb die Schutzzone und die in ihr geltenden Maßnahmen darum am Montag, 27. Dezember, auf.

Vorerst weiter in Kraft bleiben aber die Überwachungszone (zehn Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb) und die dort geltenden Seuchenschutzregeln. Sollten die Maßnahmen zur Bekämpfung der aviären Influenza, die das Kreisveterinäramt ergriffen hat, weiter erfolgreich sein, könnte auch die Überwachungszone Anfang Januar aufgehoben werden. Wegen des weiterhin sehr hohen Risikos für alle Hausgeflügelbestände im Kreisgebiet gilt weiter eine strikte Stallpflicht für alle Geflügelbetriebe im Landkreis Harburg.

Regelung im Landkreis Stade gilt weiterhin

Im Landkreis Stade müssen Geflügelhalter Tiere wegen der Geflügelpest weiterhin in geschlossenen Ställen unterbringen. Wegen des Durchzugs vieler Wildvögel gilt der Kreis als Risikogebiet für die im Volksmund mit "Vogelgrippe" betitelte Geflügelpest. Gerade zurzeit halten sich hier Zehntausende Zugvögel im Bereich der Unterelbe auf. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, sei laut Landkreis deshalb als hoch einzustufen. Nachdem in Betrieben am schleswig-holsteinischen Elbufer die Geflügelpest festgestellt worden war, ist das H5N1-Virus inzwischen auch auf niedersächsischer Seite in den Landkreisen Stade und Cuxhaven bei toten Wildvögeln nachgewiesen worden.

Eine Ansteckung für den Menschen gilt als unwahrscheinlich, wenn daran verendete Tiere nicht mit bloßen Händen berührt werden.

Verendete Singvögel oder Tauben sollten eingegraben, tote Wasservögel und Greifvögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Außerdem sollten verendete oder krank erscheinende Tiere nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung zu vermeiden. 

 Auffällige Tierverluste sind dem Veterinäramt Stade unter der Telefonnummer 04141- 12-3931 oder per E-Mail (veterinaeramt@landkreis-stade.de) zu melden.

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