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Investoren

Großer Reibach mit Schrotthäusern

Mit heruntergekommenen Gebäuden machen zwielichtige Investoren zunehmend Profit.

Mit heruntergekommenen Gebäuden machen zwielichtige Investoren zunehmend Profit. Foto: dpa

Zwielichtige Investoren machen mit heruntergekommenen Häusern in vielen Regionen Kasse. Das geht zulasten der Menschen, die dort wohnen und schadet den Kommunen. Der Bund reagiert.

Von Jan Drebes und Hagen Strauß Donnerstag, 28.12.2023, 13:30 Uhr

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Berlin. Um dem Geschäft mit Schrottimmobilien einen Riegel vorzuschieben, will die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschieden. Die Zeit drängt. Und der Druck in der Branche ist mit Blick auf das Jahr 2024 groß.

Viele Kommunen sind betroffen, gerade die, die in strukturschwachen Regionen liegen. Dort finden sich häufig Immobilien in desolatem Zustand, der von den Eigentümern nicht behoben wird – sogenannte Schrottimmobilien. Die Ampel will nun gegen zwielichtige Investoren vorgehen, die mit dem Kauf heruntergekommener Häuser erheblichen Profit machen. Entsprechende Pläne hat das Bundesjustizministerium bereits auf den Weg gebracht.

Schrottimmobilien: Was die Bundesregierung gegen Investoren plant

SPD-Innenexperte Dirk Wiese sagte unserer Redaktion: „Wir schließen Gesetzlücken, die dubiose Geschäftemacher ausgenutzt haben, um das Leid und die Unwissenheit von Wohnungssuchenden auszunutzen und große Gewinne zu erzielen.“ Das Vorgehen sei immer gleich: Bei Zwangsversteigerungen würden oft Schrottimmobilien zu überhöhten Preisen ersteigert, bei denen die Kommunen nicht mithalten könnten. „Bei Zwangsversteigerungen sind nur zehn Prozent des Verkehrswertes sofort zu zahlen, der Rest bis Fristablauf“, so Wiese. Bis eine Immobilie erneut versteigert werde, vergehe oft mindestens ein Jahr, „in dem die Mieteinnahmen die gezahlte Sicherheitsleistung leicht übersteigen können“. Oft würden die dubiosen Käufer dann vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises in Insolvenz gehen und verschwinden. „Das Gebäude wird erneut versteigert, und der Zyklus wiederholt sich. Dies hinterlässt Schandflecke im Stadtbild, während Kommunen machtlos sind.“

Die Pläne der Ampel sehen nun vor, dass die Kommunen bei Verdacht auf unseriöse Absichten von Immobilien-Ersteigerern die Verwaltung des Gebäudes durch einen unabhängigen Verwalter beantragen können. Die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie sollen dem Ersteher dann solange vorenthalten werden, bis er sein Gebot bezahlt hat. „Das geplante Gesetz soll präventiv verhindern, dass bei Zwangsversteigerungen überhöhte Preise erreicht werden, die seriöse Käufer, wie Kommunen für Sanierungszwecke, nicht mitgehen können“, sagte der SPD-Fraktionsvize. Er forderte Tempo vom Bundesjustizministerium. Das Gesetz müsse nun dringend im Frühjahr verabschiedet werden, betonte Wiese.

Kommunen müssen oft in Vorleistung gehen

Die Verwahrlosung von Immobilien macht den Kommunen auch anderweitig Ärger. Wenn die Eigentumsverhältnisse undurchsichtig sind und die Wohnungen verkommen, müssen sie oft in Vorleistung gehen und mit Ordnungsgeldern und Zwangsvollstreckung drohen, um zu versuchen, die Gebühren etwa für Abwasser von den Eigentümern zu erhalten. Leidtragende sind vor allem die, die dort wohnen.

Unterdessen herrscht Frust bei Immobilien- und Mieterverbänden mit Blick auf das zurückliegende Jahr. Ihre Forderung: 2024 muss die Ampel-Koalition Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, um die Situation für seriöse Immobilieneigentümer und Mieter zu verbessern. So sagte der Präsident von „Haus und Grund“, Kai Warnecke, auf Anfrage: „Heizungsgesetz, Grundsteuer, steigende Zinsen und Baukosten, ein gescheiterter Baugipfel mit wenig Ergebnissen, die inzwischen wieder kassiert wurden: 2023 war ein Jahr der großen Verunsicherung für Eigentümer.“ Statt pragmatischer Lösungen habe es ideologiegetriebene Politik an der Realität vorbei gegeben. (mar)

J
Jochen Mextorf
28.12.202306:18 Uhr

Erwarte nichts, heute, das ist dein Leben, meinte Tucholsky. Insofern gilt das auch für die Dilettanten-Combo in Berlin. Nichts erwarten, oder: >> nur das Schlimmste.

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