Nach dem Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. März ruft der Naturschutzbund Kommunen, Städte und Gartenbesitzer dazu auf, Hecken, Sträucher und Gehölze ungestört wachsen zu lassen.
Bis zum 30. September ist ein Rückschnitt laut Bundesnaturschutzgesetz noch tabu. Denn: Viele Vögel brüten auch im Sommer noch. Was man beachten sollte.
Das Grün im Garten sprießt. Damit nicht alles außer Form gerät, greift man schnell zur Gartenschere - doch Vorsicht. Denn zwischen den Zweigen nisten womöglich Vögel. Was erlaubt ist und was nicht.