Heizungsabsatz in Deutschland bricht ein: Trotz dieser Förderungen

Der Absatz von Wärmepumpen ging um 52 Prozent zurück (Symbolbild). Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn
Heizungsbauer melden Absatzrückgang: Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen besonders betroffen. Verbraucher sind durch politische Debatte um Förderung verunsichert. So viel Zuschuss gibt es bislang für Haushalte, die auf eine Klima-Lösung setzen.
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Köln. Die Heizungsbauer haben in den ersten drei Monaten 2024 in Deutschland fast ein Drittel weniger Anlagen verkauft als noch vor einem Jahr. Der Absatz sei um 29 Prozent auf 217 500 Anlagen zurückgegangen, teilte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) am Donnerstag in Köln mit.
Der Absatz von Wärmepumpen ging um 52 Prozent zurück, der von Biomasse-Anlagen um 81 Prozent. Bei den Gasheizungen lag das Minus bei 17 Prozent. Allein Ölheizungen legten zu - um 27 Prozent auf 27.500 Anlagen.
Verbraucher verunsichert
Als Hauptgrund für den Absatzrückgang sieht der Verband eine Verunsicherung der Verbraucher. „Vor allem hat die langwierige und öffentliche politische Debatte um den gesetzlichen Rahmen und die Förderung in der Gebäudewärme dafür gesorgt, dass bei den Menschen Vertrauen verloren gegangen ist“, erklärte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt laut einer Mitteilung.
Zudem sei noch zu wenig bekannt, welche technischen Möglichkeiten das Gebäudeenergiegesetz jetzt biete und wie Heizungen gefördert würden.
Viele Anlagen mit Gas betrieben
64 Prozent der verkauften Anlagen wurden mit Gas betrieben, 13 Prozent mit Öl, 2 Prozent mit Biomasse. Wärmepumpen hatten einen Anteil von 21 Prozent (46.000 Anlagen) aller von Januar bis März verkauften Heizungen.
Wegen der nachlassenden Nachfrage bei den Wärmeerzeugern und der geringen Neubautätigkeit gab es laut BDH auch bei den Systemkomponenten deutliche Rückgänge. „Fußbodenheizungen und Heizkörper, Speicher, Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung bis hin zu Abgassystemen verzeichnen durchweg negative Marktverläufe mit einem Minus von bis zu 56 Prozent“, hieß es.
Was der Verband fordert
Das von Industrie und Handwerk unterstützte Ziel der Bundesregierung von 500.000 Wärmepumpen in diesem Jahr rückt laut BDH in weite Ferne. Der Verband schätzt, dass im laufenden Jahr weniger als 200.000 Wärmepumpen abgesetzt werden.
Neben einer Verbesserung von Förderbedingungen forderte der Verband von der Politik eine breit angelegte Kommunikationskampagne. „Die Verbraucher benötigen klare Informationen über die nun bestehenden Rahmenbedingungen.“ Nur so könne Verunsicherung abgebaut und verloren gegangenes Vertrauen in die Heizungsmodernisierung zurückgewonnen werden.
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So werden Heizung, Dämmung & Co bislang gefördert
“458“ - wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Lösung ersetzen möchte, für den kann diese Zahl bares Geld bedeuten. Sie steht für das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen“, mit dem der Staat den Heizungstausch unterstützt.
Seit dem 27. Februar 2024 sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die ein bestehendes, selbst bewohntes Einfamilienhaus in Deutschland besitzen. Die LBS hat die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.
Hausbesitzern bietet der Heizungstausch - und gegebenenfalls weitere energetische Maßnahmen - einen Ausweg aus der Preisspirale von steigenden Energiekosten und CO2-Steuern. Zusätzlich profitieren sie von einem besseren Wohnklima und der Wertsteigerung ihrer Immobilie.
Was wird gefördert?
Den Zuschuss der KfW gibt es für den Einbau von Heizanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen, aber auch solarthermische Anlagen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen.
Ebenfalls gefördert werden der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten sowie die akustische Fachplanung.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Komponenten können hinzukommen: Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige und sehr emissionsintensive alte Heizung austauschen. Ab 2029 wird dieser Bonus stufenweise sinken.
Menschen, die im Eigentum wohnen, können außerdem einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat. Weitere 5 Prozent Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen.
Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen, das heißt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, ist der Fördersatz auf diesen Wert gedeckelt.
Welche Summe wird gefördert?
Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30.000 Euro begrenzt. Maximal kann somit ein Zuschuss von 21.000 Euro zusammenkommen. Für emissionsarme Biomasseheizungen gilt eine Sonderregelung: Hier wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
Energieverbrauch
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Für welche Gebäude kann der Antrag gestellt werden?
Der Heizungstausch ist förderfähig, wenn es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zunächst sind Privateigentümer antragsberechtigt, die ihr Einfamilienhaus selbst nutzen.
Voraussichtlich ab Mai sollen auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum geplant sind, an der Reihe sein. Von August an können Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, ebenfalls einen Antrag stellen.
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
Folgende sechs Schritte führen zur Förderung:
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen oder Energieeffizienzexperten erstellen lassen
- Lieferungsvertrag oder Leitungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen*
- Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und Zuschuss beantragen
- Nach Erhalt der Zusage Vorhaben durchführen
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Fachunternehmen oder Energieeffizienzexperten erstellen lassen
- Nachweise online einreichen und Auszahlung beantragen

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Welche anderen Förderungen gibt es für Effizienzmaßnahmen?
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für einzelne Effizienzmaßnahmen können weitere Zuschüsse beantragt werden, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung.
Der Fördersatz beträgt hier bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Maximal werden Investitionskosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert (30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan).
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Wie ein Bausparvertrag bei der energetischen Sanierung hilft
Auch die Landesbausparkassen unterstützen die energetische Sanierung. „Bei uns gibt es zinsvergünstigte Kredite, die speziell auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten sind“, erklärt Christian Schröder von der LBS.
„Zudem können wir Darlehen bis 50.000 Euro für Renovierung und Sanierung mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags auch ohne Absicherung im Grundbuch vorfinanzieren. Das geht schnell, ist unbürokratisch und somit günstiger.“ (dpa/PM)