Hendrik Holt nutzte Reisepass in Polen bei Flucht aus EU
Hendrik Holt hat die EU mit seinem Reisepass verlassen. (Symbolbild) Foto: Friso Gentsch/dpa
Vor mehr als zwei Monaten setzte sich der verurteilte Windkraftbetrüger bei einem Gefängnisausgang ab. Mit seinem Reisepass reiste er regulär aus der EU aus. Inzwischen ist er wieder in Haft.
Berlin/Osnabrück. Bei seiner Flucht aus dem offenen Vollzug eines Berliner Gefängnisses hat der Windkraftbetrüger Hendrik Holt seinen Reisepass genutzt. Er verließ die Europäische Union mit dem Ausweispapier über einen polnischen Flughafen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte. Bisher hatten die Ermittler offiziell nur davon gesprochen, dass er bei seiner Flucht im Besitz seines Reisepasses war. Ob er ihn auch nutzte, war nicht bekannt gewesen.
Der aus dem Emsland stammende Hendrik Holt wurde 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen. Ende August war er dann nach einem genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht in sein Berliner Gefängnis zurückgekehrt.
Festnahme in Dubai
Ende September wurde er in Dubai festgenommen und sitzt seitdem dort in Haft. In die Vereinigten Arabischen Emirate war Holt vermutlich auch regulär mit seinem Reisepass eingereist, wie der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock kürzlich dem Fernsehmagazin „Galileo“ sagte.
Seinen Personalausweis hatte Holt während seiner Haft in Berlin abgeben müssen. Dass er aber noch im Besitz seines Reisepasses war, war den Berliner Justizbehörden nicht bekannt, wie eine Sprecherin in der Vergangenheit sagte.
Vorteile durch Haft in Dubai?
Die restliche Haftzeit in Berlin liegt aktuell bei rund zwei Jahren und drei Monaten. Geht es nach den deutschen Ermittlern soll Holt diese auch hierzulande absitzen. Dazu hat die Staatsanwaltschaft kürzlich ein Auslieferungsgesuch in die Vereinigten Arabischen Emirate geschickt.
Die volle restliche Haftdauer muss Holt im Fall einer Auslieferung allerdings nicht absitzen. Seine Haft in Dubai wird auf die deutsche Haft angerechnet - möglicherweise sogar zu günstigen Bedingungen für den Betrüger. Eine Anrechnung von mindestens zwei Tagen pro verbüßtem Hafttag in Dubai komme in Betracht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf diese Möglichkeit hatten zuletzt bereits Fachleute hingewiesen. Grund sind die meist härteren Haftbedingungen in den Emiraten.