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Debatte

Innenministerium: Polizei soll bei nackten Brüsten Einzelfall prüfen

In Göttingen dürfen in städtischen Schwimmbädern seit dem 1. Mai auf Frauen oben ohne baden. Foto: dpa-Bildfunk

In Göttingen dürfen in städtischen Schwimmbädern seit dem 1. Mai auf Frauen oben ohne baden. Foto: dpa-Bildfunk

Die Debatte um das Oben-ohne-Schwimmen und entblößte Frauenbrüste in der Öffentlichkeit erreicht das niedersächsische Innenministerium. Der Gesetzgeber verzichtet vorerst auf konkrete Vorgaben.

Freitag, 06.05.2022, 10:33 Uhr

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Für den Fall, dass Bürger angesichts entblößter Brüste im öffentlichen Raum die Polizei rufen, will das niedersächsische Innenministerium Ordnungskräften freie Hand bei ihren Entscheidungen lassen. Das Ministerium plane derzeit keinerlei Vorgaben, wie Polizei- und Ordnungsbehörden den vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessensspielraum nutzen sollten, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Ob eine polizeiliche Intervention nötig sei, hänge vom konkreten Einzelfall ab, hieß es.

Seit 1. Mai dürfen Frauen in den städtischen Schwimmbädern Göttingens an Sonntagen oben ohne baden. Nach Bekanntwerden der Regeländerung durch den Sportausschuss der Stadt wurde die Frage in den Medien diskutiert, ob Frauen das oberkörperfreie Auftreten überall erlaubt sein sollte, wo es Männern gestattet ist. Gleichstellungsbeauftragte wurden befragt, deutschlandweit gründen sich Bewegungen die ein Oben-ohne-Recht für alle fordern.

Schwimmbadbetreiber legen Kleiderordnung fest

Auch eine Freigabe in weiteren Schwimm- und Freibädern wurde debattiert.

Für das Oben-ohne-Baden im Schwimmbad gelte, dass die Badbetreiber festlegen könnten, unter welchen Bedingungen die Besucher das Bad zu betreten hätten, hieß es. Hier komme ein Einschreiten der Polizei- und Ordnungsbehörden nur infrage, wenn sich die Allgemeinheit etwa im Sinne von Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes belästigt fühle. Ob dies gegeben sei, obliege der Einschätzung der Beamten, stellte das Innenministerium klar.

Frau in Göttingen entblößt ihre Brust und wird aus Hallenbad geworfen

Initiiert wurde der Göttinger Präzedenzfall von Mina Berger und dem feministischen Göttinger Bündnis „Gleiche Brust für alle“. Berger heißt eigentlich anders, möchte aber anonym bleiben. Auslöser war, dass Berger sich im August vergangenen Jahres in einem Göttinger Hallenschwimmbad das Bikini-Oberteil auszog. „Das hat sich gut angefühlt zu merken: Ich fühle mich einfach wohler, wenn ich nicht dieses Oberteil an meinem Körper kleben habe.“

Berger bezeichnet sich selbst als non-binär, identifiziert sich also weder als Frau noch als Mann. Das Schwimmbad sah Berger jedoch als Frau und erteilte einen Schwimmbadverweis sowie ein Hausverbot wegen Oben-ohne-Badens. (dpa/epd/yvo)

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