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Gesetzesänderung

Jäger und Schützen in der Bredouille: Stader Waffenbehörde hat Probleme

Jäger und Sportschützen müssen geduldig sein.

Jäger und Sportschützen müssen geduldig sein. Foto: Martin Redlin / Pixabay

Das vom Bundestag geänderte Waffengesetz schränkt die Arbeit der kommunalen Waffenbehörde stark ein. Betroffen sind Jäger und Sportschützen.

Von Redaktion Freitag, 08.11.2024, 07:50 Uhr

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Landkreis. Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen.

So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligt werden. Gleichzeitig wurde aber noch nicht abschließend festgelegt, wie diese Behörden die nun gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsanfragen der Waffenbehörden - in Niedersachsen sind das die Landkreise - bearbeiten sollen.

Unklar, wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll

Vor diesem Hintergrund informiert der Landkreis Stade, dass waffenrechtliche Anträge, für die bis 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, entsprechend einer Weisung des Niedersächsischen Innenministeriums bis auf Weiteres ruhen und nicht bearbeitet werden. Unter anderem sind Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind, derzeit nicht möglich - zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen.

Jagdrechtliche Anträge zurückgestellt

Zudem gibt es eine Weisung vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge zunächst zurückzustellen.

Unklar ist derzeit, wann auf Bundesebene eine Lösung für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gefunden wird. Hierzu soll es noch Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium zum geänderten Waffengesetz geben. (iba)

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