„Kein Freedom-Day“: Länder behalten Corona-Auflagen bei
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte zu dem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes jüngst gesagt, die Länder würden zahlreiche Handlungsmöglichkeiten verlieren. Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Corona-Zahlen kennen derzeit vor allem eine Richtung: Sie steigen - in den ersten Ländern auf eine Inzidenz von über 2000. Weitgehende Lockerungen zum Frühlingsanfang wollen die meisten Bundesländer daher vermeiden.
Von Basil Wegener und Sascha Meyer
Angesichts der rasanten Corona-Ausbreitung in Deutschland sollen die meisten Schutzauflagen nicht wie ursprünglich geplant am Wochenende auslaufen. Zwar zeichnete sich in der Ampelkoalition am Dienstag keine Mehrheit für größere Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf des Infektionsschutzgesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ab. Dieser sieht ab Sonntag nur noch einen bundesweiten Basisschutz sowie die Möglichkeit schärferer Hotspotregeln in den Ländern vor. Die meisten Länder wollen aber den Großteil der Auflagen weiter gelten lassen - zunächst bis zum Ablauf einer Übergangsfrist am 2. April.
Länder setzen auf Übergangsfrist
Die Corona-Übergangsverordnung für Niedersachsen soll am Sonnabend in Kraft treten und bis zum 2. April gelten. Das sagte eine Regierungssprecherin am Dienstag in Hannover. Am Donnerstag soll die Verordnung im Sozialausschuss des Landtags vorgelegt werden. Nicht mehr enthalten sein sollen in dieser Übergangsverordnung demnach etwa Kontaktbeschränkungen für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Bislang dürfen diese sich in Niedersachsen bei privaten Zusammenkünften nur mit zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Weitere Details sind dazu noch nicht bekannt.
In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen. Thüringen, Sachsen und Brandenburg wollen von der Regelung ebenfalls Gebrauch machen. Berlin und das Saarland wollen die bisherigen Maßnahmen bis 31. März beibehalten.
Mecklenburg-Vorpommern hatte die Beibehaltung der Auflagen bereits angekündigt. In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung am Freitag unverändert verlängert werden.Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen.
Regionale Inzidenzen über der 2000er-Marke
Lauterbach ermunterte die Länder, die Übergangsfrist zu nutzen. „Die Länder können jetzt die Maßnahmen verlängern, die sie schon haben, zunächst einmal bis zum 2. April, somit wird es einen Freedom-Day nicht geben“, sagte er in der ARD. „Wir haben in Deutschland ein sehr beängstigendes Geschehen im Moment, wir haben stark steigende Fallzahlen, deutschlandweit, aber auch mit Unterschieden. Wir haben auch eine hohe Sterbequote.“ Nach der Übergangsfrist müssten die Länder die dann geplanten Hotspotregeln nutzen.
Die Inzidenz stieg in Bayern am Dienstag auf 2027, in Thüringen auf 2014,3. In anderen Ländern näherte sie sich der 2000er-Schwelle, so im Saarland mit 1972,2 oder Sachsen-Anhalt mit 1950,7.
Der Entwurf von Lauterbach und Buschmann sieht vor, dass bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben können. Ausgenommen sollen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen sein. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln. Bundesweit soll es nämlich nur die Möglichkeit für einen Basisschutz geben: Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Keine bundesweite Rechtsbasis soll es etwa für Maskenpflichten im Handel oder für 2G- oder 3G-Regeln geben.
Im Bundestag soll der Entwurf an diesem Mittwoch erstmals beraten und bereits am Freitag beschlossen werden. Am Donnerstag wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Lage beraten.
SPD und Grüne beugen sich Lockerungskurs der FDP
SPD und Grüne machten deutlich, dass sie mit dem Gesetz unzufrieden sind. „Sie wissen, dass ein Koalitionspartner hier offensichtlich andere Ansichten hat über das Infektionsgeschehen und die notwendigen Restriktionen, die wir glauben, auch weiterhin in Deutschland sehen zu müssen“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich mit Blick auf die FDP. „Wir hätten uns mehr gewünscht.“ Man müsse aber zu dem Kompromiss stehen. „Nacharbeiten können wir immer.“ Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann machte „keinen Hehl daraus“, dass sich ihre Partei einen „umfangreicheren Basisschutz“ hätte vorstellen können. Das sei mit einem der beiden Koalitionspartner aber nicht zu machen gewesen.
Buschmann hatte bei der Vorstellung der Gesetzespläne Anfang März die Erwartung ausgedrückt, mit Ausnahme von Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen könne man so weitestgehend zur Normalität des Lebens zurückehren.
Kritik an den Ampelplänen
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte zu dem Entwurf jüngst gesagt, die Länder würden zahlreiche Handlungsmöglichkeiten verlieren. Die Regierungssprecherin sagte am Dienstag: „Wir haben immer noch die Hoffnung, dass es noch Nachbesserungen geben wird in diesem Bundesinfektionsschutzgeset“. Allerdings gebe es „keinerlei Signale, dass es da noch Änderungen geben wird.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warf den Ampelparteien im Landtag in München vor, sie seien „Team Blindflug“. Der schrittweise Ausstieg aus den bisherigen Beschränkungen sei richtig, aber Hals über Kopf und über Nacht sei es der falsche Weg.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der dpa: „Der Bundestag darf bei der Novelle nicht die Vernunft begraben.“ Setze sich die radikale Freedom-Day-Fraktion durch, „dann sind bei der aktuellen Inzidenz täglich Hunderte Tote zu erwarten“.
Die derzeitige Chefin der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Kultusministerin Karin Prien (CDU), sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die Länder sollten auch über den 20. März hinaus bei Bedarf eine Maskenpflicht im Unterricht anordnen können. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, wandte sich in der „Rheinischen Post“ dagegen, von den geplanten Lockerungen Abstand zu nehmen. (dpa)