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Hamburg

Köhlbrandbrücke nach Protestaktion beschädigt

Polizisten fräsen einen Klimaaktivisten frei, der sich auf einer Brücke festgeklebt hat. Foto: Steven Hutchings/TNN/dpa

Polizisten fräsen einen Klimaaktivisten frei, der sich auf einer Brücke festgeklebt hat. Foto: Steven Hutchings/TNN/dpa

Wegen des Klebeprotests kam es am Donnerstag zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Vier norddeutsche Aktivisten stehen am Freitag vor Gericht.

Freitag, 24.03.2023, 06:00 Uhr

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Nach zwei Klebe-Aktionen mit erheblichen Behinderungen im Straßenverkehr haben sich an diesem Freitag (09.00 Uhr) vier Klima-Aktivisten aus Norddeutschland vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten. Die Anklage legt den 28 und 59 Jahre alten Männern aus Braunschweig sowie den 30 und 46 Jahre alten Frauen aus Oldenburg und dem Kreis Segeberg Nötigung in zwei Fällen zur Last. Im April vergangenen Jahres sorgten sie zunächst an einem Kreisverkehr in Frankfurt-Bockenheim sowie einen Tag später an einer Straßeneinmündung im Frankfurter Gallusviertel für stundenlange Behinderungen. Das Gericht will den Prozess an einem Verhandlungstag abschließen.

Klimaprotest in Hambrg

Die Hamburger Köhlbrandbrücke war am Donnerstagmorgen wegen Demonstranten auf der Fahrbahn in Richtung Osten gesperrt worden. Mehrere Menschen hatten sich nach Angaben der Polizei auf der Fahrbahn festgeklebt.

Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete von sechs Personen der Gruppe Letzte Generation, sie sollen schnellbindenden Beton benutzt haben. Gegen 10 Uhr seien laut Polizei "erste Personen entfernt worden". Einige Klimakleber müssten richtig vom Asphalt losgefräst werden.

Die Polizei riet Autofahrern, den Bereich weiträumig zu umfahren. Es müsse mit Behinderungen in beiden Richtungen gerechnet werden. Am Mittag war die Strecke wieder frei, in Richtung Osten zunächst aber nur mit einer Fahrspur.

Drohschreiben: Generalbundesanwalt ermittelt in Hamburg

Die von den Klimaaktivisten angedrohten Störaktionen in Hamburg beschäftigen auch den Generalbundesanwalt. Eine Drohung war an Senat und Bürgerschaft gerichtet gewesen, das könne ein Verstoß gegen Paragraf 105 und 106 des Strafgesetzbuches sein, wo es um Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern gehe. Deshalb habe man den Vorgang zur Prüfung nach Karlsruhe abgegeben. "Da gibt es eine ausschließliche Zuständigkeit des Generalbundesanwalts", sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering.

Zwei Vertreter der Letzten Generation hatten von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und der Bürgerschaft in einem Schreiben gefordert, dass die Stadt sich bis Montag kommender Woche den Forderungen der Gruppe nach Bildung eines sogenannten Gesellschaftsrates zur Lösung der Klimakrise anschließt. Andernfalls werde die Gruppe ab Dienstag "für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung" in Hamburg sorgen. (dpa)

Sechs Aktivisten sollen sich auf der Köhlbrandbrücke festgeklebt haben. Foto: Letzte Generation/Twitter

Sechs Aktivisten sollen sich auf der Köhlbrandbrücke festgeklebt haben. Foto: Letzte Generation/Twitter

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