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Prozess

Kokain in der Nordsee gesucht: Urteil erwartet

Ein wegen mutmaßlichen Drogenhandels Angeklagter sitzt neben seinem Rechtsanwalt Rainer Nitschke (r.) und einer Dolmetscherin im Saal des Landgerichts Oldenburg. Von einem Fischkutter aus sollen drei Männer vor der ostfriesischen Insel Spiekeroog versucht haben, in der Nordsee schwimmendes Kokain einzusammeln.

Ein wegen mutmaßlichen Drogenhandels Angeklagter sitzt neben seinem Rechtsanwalt Rainer Nitschke (r.) und einer Dolmetscherin im Saal des Landgerichts Oldenburg. Von einem Fischkutter aus sollen drei Männer vor der ostfriesischen Insel Spiekeroog versucht haben, in der Nordsee schwimmendes Kokain einzusammeln. Foto: Lennart Stock/dpa

Schmuggler nutzen die Nordsee als Route, um Drogen verdeckt an Land zu bringen. Dabei gerieten mehrere Männer ins Visier der Ermittler. Welche Strafe droht ihnen?

Von dpa Montag, 25.11.2024, 18:34 Uhr

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Der Prozess um die Suche nach rund einer Tonne Kokain in der Nordsee soll zu Ende gehen. Das Urteil gegen zwei mutmaßliche Drogenhändler wird am Dienstag (10 Uhr) erwartet, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die beiden Männer im Alter von 47 und 50 Jahren sollen versucht haben, die Drogen vor der ostfriesischen Insel Spiekeroog aus dem Wasser zu fischen.

Laut Anklage sollen Unbekannte Mitte März von einem Schüttgutfrachter rund eine Tonne Kokain in die Nordsee geworfen haben. Die Angeklagten sollen in einem Fischkutter nördlich von Spiekeroog nach den Drogen gesucht haben, um sie später an Land zu verkaufen. Dabei gerieten die Männer ins Visier der Bundespolizei. Während die Ermittler die Besatzung des Kutters festnahmen, sollen andere Täter die Drogen mit einem kleineren Boot eingesammelt haben. Wo das Kokain blieb, ist nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Drogenhandel in nicht geringer Menge sowie gemeinschaftliche Beihilfe zur Einfuhr von Drogen vor. Sie fordert sechs Jahre Haft für den Kapitän und sechseinhalb Jahre Haft für seinen vorbestraften Komplizen, der die Tat gestanden hatte. Die Verteidigung plädierte für höchstens drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde abgetrennt, weil er möglicherweise die Ladung vors Gericht nicht bekommen hat.

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