Zähl Pixel
Glückspilz

Lottospieler gewinnt knapp 5,4 Millionen Euro

Ein Lottospieler aus dem Norden hat 5,378 Millionen Euro beim Spiel 77 gewonnen. (Symbolbild)

Ein Lottospieler aus dem Norden hat 5,378 Millionen Euro beim Spiel 77 gewonnen. (Symbolbild) Foto: Holger Hollemann/dpa

Sechster Millionengewinn im Lotto 2025 in Schleswig-Holstein: Ein Glücklicher gewinnt knapp 5,4 Millionen Euro. Er spielte im Internet.

Von dpa Montag, 26.05.2025, 10:35 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Kiel. Erneut ist ein Lotto-Millionengewinn nach Schleswig-Holstein gegangen. Ein Internetspieler aus der Norden hatte als einziger Teilnehmer bei der Zusatzlotterie Spiel 77 am Samstag die Gewinnzahlen richtig und gewann knapp 5,378 Millionen Euro. Es handelte sich bereits um den sechsten Millionengewinn in Schleswig-Holstein im laufenden Jahr, wie ein Sprecher von Lotto Schleswig-Holstein sagte. Es sei ein Einzelspieler gewesen.

Erst Anfang Mai hatte ein Schleswig-Holsteiner bei der Eurojackpot-Ziehung knapp 6,1 Millionen Euro gewonnen. Im Februar hatte beim Lotto 6aus49 ein im Norden abgegebener Spielschein mit sechs Richtigen samt Superzahl exakt 15.212.372,50 Euro gewonnen. Es handelte sich früheren Angaben zufolge um einen anonymen Spielteilnehmer aus der Mitte des Landes.

Im vergangenen Jahr hatten Glücksspielende in Schleswig-Holstein über alle Spiel- und Wettarten insgesamt 254,7 Millionen Euro gewonnen. Es gab fünf neue Lotto-Millionäre im Land. Ein Spieler erzielte am 23. Juni 2023 mit 120 Millionen Euro bei der Lotterie Eurojackpot den höchsten Gewinn, den Lotto Schleswig-Holstein den Angaben zufolge jemals auszahlte.

Weitere Artikel

ICE bleibt im Landkreis Harburg liegen

Rund 300 Fahrgäste müssen am Mittag auf der Strecke zwischen Hamburg und Lüneburg einen ICE verlassen. Sie können in einen Ersatzzug umsteigen. Was ist passiert?

Hamburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.