Mehr Windkraft, weniger Corona-Regeln: Das ändert sich im Februar

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Foto: Marijan Murat/dpa
Mit Bus und Bahn fahren ohne Maske, das war viele Monate lang in Deutschland verboten. Das ändert sich im Februar - nicht die einzige Neuerung in diesem Monat.
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Zum Jahreswechsel sind bereits diverse Reformen der Ampel-Koalition in Kraft getreten. Im Februar ist die Lage zwar etwas ruhiger, doch gerade bei den Corona-Regeln gibt es Änderungen. Ein Überblick.
Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr
Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, fällt die Maskenpflicht bis Anfang Februar. Mehrere Länder haben die Pflicht bereits abgeschafft. Alle anderen ziehen nun nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich zudem vom 1. Februar an in Niedersachsen nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren. Hintergrund ist die auslaufende Isolationspflicht. Diesen Schritt hatten die beiden Bundesländer vor knapp drei Wochen angekündigt.
Am Mittwoch endet ebenfalls die Pflicht, einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test zu überprüfen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie vor rund drei Jahren wurden in Niedersachsen nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 3,8 Millionen Infektionen gemeldet. Das Bundesland hat rund acht Millionen Einwohner. Im Bundesland Bremen waren es den Angaben zufolge etwas mehr als 300.000 Corona-Infektionen - rund 680.000 Menschen leben dort.
Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.
Ende der Energiesparlampen
Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf danach noch Restbestände verkaufen.
Neues Windkraft-Gesetz in Kraft
Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht - die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2 Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.
Bier wird teurer
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.
Poststreiks
Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich. (dpa)