Missstände in Unternehmen aufdecken – Das müssen Betriebe wissen

Sogenannte "Whistleblower" decken Misststände in Unternehmen auf. Sie sollen besser geschützt werden. Foto: picture alliance / Christian Charisius/dpa
Die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ hätte vom deutschen Gesetzgeber bereits bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt worden sein müssen. Das ist jedoch noch nicht geschehen. Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
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„Dass dies noch nicht geschehen ist, bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen und Behörden warten sollten“, sagt Eike Thiel, Referent für arbeitsrechtliche Fragen bei der IHK Stade.
Die IHK Stade informiert darum am Donnerstag, 23. Februar, von 11 bis 12 Uhr online über Art und Umfang der Vorkehrungen, die die Unternehmen bald treffen sollten, um nicht in die Haftung zu laufen. Die Teilnahme ist entgeltfrei, eine Online-Anmeldung jedoch erforderlich.
Im Kern fordert die Richtlinie, dass Unternehmen mit einer Größe ab 50 Mitarbeitern verpflichtet werden, interne Kanäle zur Meldung von Rechtsverstößen zu melden. Gleichzeitig sollen die Hinweisgeber („Whistleblower“) nicht befürchten müssen, bei einer Meldung arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erleiden. Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen dem Arbeitgeber empfindliche Bußgelder und Strafen. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, dass künftig grobe Missstände in Unternehmen und Verwaltung frühzeitig aufgedeckt werden können.
Weitere Infos und Anmeldung im Internet. (br)