Nach Millionenraub: Haspa und Kunden streiten vor Gericht
In Hamburg beginnt der Zivil-Prozess um Schadenersatzansprüche gegen die Haspa (Hamburger Sparkasse) nach einem Einbruch in der Norderstedter Filiale mit rund 40 Millionen Euro Gesamtschaden. Foto: Marcus Brandt/dpa
Die Tat ist spektakulär, die Täter verschwunden, der Schaden gewaltig. Nach dem Millionenraub aus rund 650 Schließfächern in Norderstedt streiten die Hamburger Sparkasse und Kunden vor Gericht um Entschädigung.
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Im Rechtsstreit um Entschädigung nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt gibt es vorerst keine gütliche Einigung. Nach Verhandlungen in den ersten Fällen am Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg soll eine Entscheidung am 14. Juni verkündet werden.
ei dem Termin ging es wesentlich um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Wenn das der Fall sei, folge daraus eine Schadensersatzpflicht über die von der Haspa angebotenen 40.000 Euro pro Schließfach hinaus, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Ruholl.
40 Millionen Euro Schaden nach Haspa-Einbruch?
Ein 67 Jahre alter Mann verlangt 150.000 Euro zurück. Diesen Betrag hatte er als Bargeld in einem Schließfach in der Norderstedter Filiale deponiert. In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25 000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen. Die Angaben zur Höhe des Gesamtschadens gehen weit auseinander. Die Haspa hatte den Schaden auf elf Millionen Euro beziffert, der Anwalt der Kläger spricht von 40 Millionen Euro.
Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ brachte die Polizei bisher nicht auf die Spur der Täter.
Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der mehrere der betroffenen Kunden vertritt, geht von einer Gesamtschadenssumme in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa sprach dagegen von einem Schaden in Höhe von elf Millionen Euro.
Einbrecher gelangten unbemerkt in Tresorraum
Das Landgericht hatte in seiner vorläufigen Einschätzung im Januar darauf hingewiesen, dass der Bewegungsmelder keinen Alarm ausgelöst hatte als sich die Täter im Tresorraum befanden. Aus Sicht der Kammer hätte die Haspa nach einem früheren, ähnlich gelagerten, aber gescheiterten Einbruchsversuch in einer Filiale in Hamburg-Altona Anlass zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherung des Tresorraums in Norderstedt gehabt.
Nach Angaben der Haspa waren die Sicherungssysteme des Tresorraums der Filiale in Norderstedt zum Zeitpunkt des Einbruchs dagegen auf dem aktuellen Stand der Technik. An dieser Einschätzung habe sich auch durch die vorläufige Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Landgericht Hamburg nichts geändert, hatte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg im Januar mitgeteilt. (dpa)