Nordik-Brennerei gewinnt Eierlikör-Streit gegen Verpoorten

Für seinen „Eier-Gin-Likör“ wurde Destillateurmeister Arndt Weßel (Nordik) von Ministerpräsident Stephan Weil zum Kulinarischen Botschafter Niedersachsens ernannt. Den Eierlikör gibt es auch in der Fünfer-Packung, die Werbung dafür schmeckt
Im Eierlikör-Streit ist die Nordik Edelbrennerei & Spirituosen Manufaktur aus Horneburg am Donnerstag als Siegerin hervorgegangen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn musste eine Niederlage einstecken.
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Das hat die Sprecherin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Christina Klein Reesink, dem TAGEBLATT bestätigt. Verpoorten hatte Nordik wegen einer Werbung verklagt. Die Horneburger hat ein Geschenkpaket mit fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ beworben. Die Verpoorten-Anwälte witterten einen Verstoß gegen ihre geschützte Wortmarke „Eieiei“ und den Werbeslogan „Eieiei Verpoorten“ (Az.: I-20 U 41/22). Der Senat sah keinen Verstoß, der Verbraucher werde nicht getäuscht. „Es bestand keine Verwechslungsgefahr“, sagte Gerichtssprecherin Christina Klein Reesink.
Der Senat vertrat die Auffassung: Es könne keinem Eierlikörhersteller untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, so der Vorsitzende des Senats, Erfried Schüttpelz. Eine Markenverletzung sei das nicht.
Gericht lässt keine Revision zu
Damit blieb das Gericht bei seiner vorläufigen Bewertung vom März. Eine Revision ließ es nicht zu. Den Bonnern bleibt aber noch die Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung. Verpoorten hatte nach einer Niederlage vor dem Landgericht Berufung vor dem OLG Düsseldorf eingelegt.
Die Bonner hatten sich den Slogan „Eieiei Verpoorten“ bereits 1978 als Wortmarke schützen lassen. Verpoorten wollte „Schadenersatz“. Doch die Nordik-Ei-Aufzählung wurde vom Gericht nicht als Ruf-Ausbeutung gewertet. Doch das Gericht schlug sich letztlich auf die Seite der Nordik Edelbrennerei aus Horneburg. Der Abstand zwischen beiden „Eiereien“ sei ausreichend groß. Immerhin sei das Ei die Grundlage allen Eierlikörs, und es könne „keinem Hersteller untersagt werden, auf diese Zutat hinzuweisen“. In der Gesamtwürdigung komme der Senat zu dem Ergebnis, dass es einen hinreichend großen Unterschied geht. Kurzum: David hat im Eierlikör-Werbe-Kampf gegen Goliath gewonnen.