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Corona-Lockerungen

Öffentliche Osterfeuer werden im Kreis Stade wieder erlaubt

Osterfeuer sind im Landkreis Stade wieder möglich. Foto: Kordländer

Osterfeuer sind im Landkreis Stade wieder möglich. Foto: Kordländer

Zwei Jahren lang war die schöne Tradition in der Corona-Pandemie verboten. Jetzt stehen die Zeichen auf Lockerungen – und die Osterfeuer können im April zurückkehren.

Freitag, 18.02.2022, 15:48 Uhr

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Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause sollen in diesem Jahr Osterfeuer nach jetzigem Stand wieder möglich sein. Angesichts der geplanten Öffnungsperspektiven sollte das Begehen dieser langjährigen Tradition machbar sein, teilte Landrat Kai Seefried am Freitag mit: „Da die Corona-Beschränkungen wegfallen sollen und die Inzidenz bis Mitte April wahrscheinlich deutlich sinken wird, können wir uns alle auf die beliebten Osterfeuer freuen.“

Gleichzeitig weist der Landkreis daraufhin, dass sich bei einer Änderung der pandemischen Lage die Vorschriften zum Infektionsschutz womöglich wieder verschärfen könnten.

Öffentliche Osterfeuer müssen angemeldet werden

Die Aussichten stehen derzeit aber gut. Damit dann diese Tradition entspannt gefeiert werden kann und dabei Gesundheit und Natur nicht leiden, sind einige Regeln einzuhalten. Darauf weist der Landkreis bereits jetzt hin.

Die Osterfeuer als öffentliche Veranstaltung sind bei den Ordnungsämtern der Gemeinden, Samtgemeinden oder der Hansestädte anzuzeigen, die dann die Zulässigkeit, wie zum Beispiel den ausreichenden Abstand zu Gebäuden, überprüfen. Selbstverständlich müssen auch die dann gültigen Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung beachtet werden.

Baum- und Strauchschnitt erst 14 Tage vorher ablegen

Auf das Osterfeuer gehören ausschließlich natürliche, unbehandelte Hölzer wie Baum- und Strauchschnitt. Frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung sollte das Material zum Osterfeuerplatz gebracht werden. Der Grund: Kleintiere ziehen gerne in das Dickicht ein. Vögel fangen dort an zu brüten und Igel finden hier Unterschlupf. Beim Osterfeuer können sie qualvoll in den Flammen umkommen.

Der Landkreis empfiehlt daher, das Osterfeuer erst am Tag der Veranstaltung aufzuschichten, das Brennmaterial noch einmal zu sichten und eventuell darin befindlichen Tieren die Flucht zu ermöglichen. Brandbeschleuniger wie etwa Benzin dürfen nicht verwendet werden. Auch haben Holzabfälle, wie Bauholz, Paneele, Laminat oder gar Abfälle wie Reifen oder Altöl auf dem Osterfeuer nichts zu suchen. Beim Verbrennen dieser Abfälle entstehen giftige Abgase, die die Umwelt und die Gesundheit beeinträchtigen.

Was beim Osterfeuer verboten ist

Wer das Osterfeuer dennoch zur Müllverbrennung benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Die Reste des Osterfeuers sind im Anschluss möglichst bald ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht zurückgelassen werden.

Private Osterfeuer sind verboten. Sie stellen rechtlich eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Landkreis behält sich Kontrollen vor. Bei Verstößen hat der Veranstalter des Feuers mit einem Verfahren zu rechnen. (pm/br)

Da die Corona-Beschränkungen langsam zurückgenommen werden, sind auch wieder Osterfeuer möglich. Foto: Archiv

Da die Corona-Beschränkungen langsam zurückgenommen werden, sind auch wieder Osterfeuer möglich. Foto: Archiv

Öffentliche Osterfeuer werden im Kreis Stade wieder erlaubt

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