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Gerichtsurteil

Schottergärten können auch im Kreis Stade teuer werden

Schottergärten gelten als pflegeleicht. Doch sie tragen zur Verringerung des Lebensraumes vieler Tiere bei. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/dpa-tmn

Schottergärten gelten als pflegeleicht. Doch sie tragen zur Verringerung des Lebensraumes vieler Tiere bei. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/dpa-tmn

Ein Gerichtsurteil hat die Diskussion um die Schottergärten wieder angeheizt. Welche Konsequenzen hat das für Hausbesitzer? Das sagt Haus&Grund Buxtehude dazu.

Montag, 26.06.2023, 08:00 Uhr

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Geklagt hatten die Eigentümer eines Einfamilienhauses aus Diepholz. In ihrem Vorgarten hatten sie zwei Kiesbeete mit einer Fläche von rund 50 Quadratmetern angelegt. Nur vereinzelt wuchsen dort Pflanzen. Die Stadt erließ dagegen eine baurechtliche Verfügung wegen eines Verstoßes gegen die niedersächsische Bauordnung. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die Verfügung.

Haus&Grund Buxtehude informiert jetzt seine Mitglieder zum Thema Schottergärten. Der Beschluss sei zunächst rein verfahrenstechnisch anzusehen und habe zunächst keine allgemeine Wirkung, da es immer auf den zu beurteilenden Einzelfall ankomme.

Schottergärten grundsätzlich verboten

Geregelt ist die Gestaltung eines Grundstücks durch den jeweiligen Bebauungsplan. Sollte es keinen Bebauungsplan geben, gilt die niedersächsische Bauordnung. Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Somit sind Schottergärten grundsätzlich verboten.

Ob eine Grünfläche vorliege, unterliegt einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls, so Haus&Grund. Die Fläche müsse durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt sein, was Steinelemente nicht ausschließe, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.

Haus&Grund empfiehlt seinen Mitgliedern, sich vor Anlage eines Gartenteils als Schotter-, Stein- oder Zengarten über die Vorgaben zu informieren. Es sei davon auszugehen, dass auch in Buxtehude zukünftig mehr auf die Einhaltung dieser Vorgaben geachtet werde. Hausbesitzer müssten beachten, dass eine Rückbaupflicht besteht und dass Verfahrenskosten entstehen können.

www.hausundgrund-buxtehude.de

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