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Besoldung

Schwarz-Grün legt weiteren Nachtragshaushalt vor

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) reagiert mit einem Nachtragshaushalt auf ein Urteil aus Karlsruhe. (Archivbild)

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) reagiert mit einem Nachtragshaushalt auf ein Urteil aus Karlsruhe. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Was bedeutet das Karlsruher Urteil zur Beamtenbesoldung für die Finanzen in Schleswig-Holstein? Die Landesregierung reagiert mit neuen Rücklagen und plant weitere Anpassungen.

Von dpa Dienstag, 02.12.2025, 17:10 Uhr

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Kiel. Mit einem weiteren Nachtragshaushalt reagiert Schleswig-Holsteins Landesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung von Beamtinnen und Beamten. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sei notwendig, um absehbare Anpassungen bei der Besoldung und der Versorgung zu finanzieren, sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November entschieden, dass das Land Berlin seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Land Berlin muss bis Ende März 2027 eine Neuregelung schaffen. Auch für andere Bundesländer könnte das Urteil Folgen haben - darunter Schleswig-Holstein.

Schneider will vorsorgen

Der weitere Nachtrag von Schwarz-Grün soll nun zur Finanzierung der voraussichtlichen Mehrbedarfe für 2025 und 2026 im kommenden Haushaltsjahr 2026 dienen, die sich aus dem Beschluss der Richter in Karlsruhe ergeben könnten. Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss im laufenden Jahr 2025 sollen dafür einer zweckgebundenen Rücklage bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro zugeführt werden. Über den Nachtrag soll der Landtag in der kommenden Woche entscheiden.

„Der Beschluss aus Karlsruhe setzt ganz neue Maßstäbe für die Berechnung der Besoldung aller Länder“, sagte Schneider. Auch wenn bei dieser Entscheidung Berlin im Fokus stehe, habe das Urteil eine grundlegende Bedeutung. Die Koalition wolle 2026 nach Vorliegen des Tarifabschlusses ein Besoldungsänderungsgesetz auf den Weg bringen, welches das Urteil berücksichtige. Nach einer ersten Schätzung geht die Regierung davon aus, dass die bereits getroffenen Vorsorgen für erhöhte Besoldungen und Versorgungen nicht mehr ausreichen würden, sobald die Tarifergebnisse in Kraft treten.

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Grundlage für diese Bezahlung ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist danach verpflichtet, den Beamten und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Amt angemessen ist.

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