Sechs Tote in der Dankersstraße: Mutmaßlicher Mörder von Stade ist tot
Bild vom Einsatzort: Am 29. Juni tötete ein 45-Jähriger sechs Menschen mit einer Pistole in einer Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade. Foto: Vasel
Der mutmaßliche Todesschütze von Stade hat sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Der Suizid wirft Fragen auf. Wird die Bluttat jetzt überhaupt noch aufgeklärt?
Stade. Der 45-Jährige sei in der Haft verstorben, bestätigte Staatsanwältin Julia Lüth am Dienstag dem TAGEBLATT. Er soll sich erhängt haben, hieß es. Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde habe am frühen Morgen mitgeteilt, dass der mutmaßliche Täter „innerhalb der Anstalt verstorben ist“.
Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse handele es sich um einen Suizid. „Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen aktuell nicht vor“, sagte der Sprecher des Niedersächsischen Justizministeriums, Simon Beschoten.
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Der Gefangene sei um 6.05 Uhr bei der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle von einem Stationsbediensteten in seinem Einzelhaftraum aufgefunden worden. Der Gefangene habe zu diesem Zeitpunkt bereits keine Körpertemperatur von 37 Grad mehr aufgewiesen, sei also schon länger tot gewesen.
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Der herbeigerufene Notarzt habe um 6.29 Uhr den Tod des Gefangenen „durch Strangulation“ festgestellt. Die Ermittlungen zu den konkreten Umständen des Todes seien eingeleitet worden. Diese laufen bereits. Zwischenzeitlich seien sowohl die Angehörigen des Toten als auch die Angehörigen der Opfer in Stade informiert worden.
„Die Justizvollzugsanstalt in Bremervörde ist derzeit damit befasst, einen umfassenden Sofortbericht zu formulieren“, sagte Marina Stein aus dem Justizministerium. Sollte sich ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen Mitarbeiter ergeben, müsste die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten.
Das Justizministerium habe am Dienstag auch den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Landtags unterrichtet.
Wie berichtet, soll der Mann in einer Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade am 29. Juni gegen 12.15 Uhr mit einer Pistole sechs Menschen getötet haben. Der mutmaßliche Todesschütze war bereits kurz nach der Tat von der Polizei in Stade-Haddorf - nach einer Verfolgungsfahrt - auf der B73 gestoppt und festgenommen worden.
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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Stade am Dienstag, 30. Juni, einen Haftbefehl gegen den 45-Jährigen erlassen. Der türkischstämmige Mann aus Garbsen bei Hannover saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: sechsfacher Mord, weil Mordmerkmale wie niedere Beweggründe und Heimtücke laut Staatsanwaltschaft erfüllt waren.
Frauen weiter auf freiem Fuß
Die beiden Frauen, die kurzzeitig in Gewahrsam waren, sind weiterhin auf freiem Fuß. Der Grund: kein dringender Tatverdacht. Es handelt sich um die 34 Jahre alte Partnerin des Mannes und die 65 Jahre alte Fahrerin des Fluchtwagens. Gegen die Frauen werde wegen des Vorwurfs des Mordes beziehungsweise der Beihilfe weiterhin ermittelt. Die Staatsanwaltschaft habe die beiden auf dem Radar, es bestehe Kontakt zu den Anwälten. Das Ermittlungsverfahren gegen die Frauen sei „nicht gefährdet“, so Lüth.
Der türkische Staatsbürger war nach Stade in eine private Mutter-Kind-Einrichtung gekommen, um Sorgerechtsfragen zu klären. Bei dem Hilfeplan-Termin soll der Kurde sechs Menschen mit einer Pistole getötet haben. Seine Opfer arbeiteten für die Einrichtung in Stade und für das Jugendamt Hannover. Seine drei Monate alte Tochter war seit Mitte Mai in Stade untergebracht - zunächst ohne die 34-jährige Mutter. Die Eltern gingen gegen den Entzug des Sorgerechts gerichtlich vor. Gegen den Mann lag in der Türkei ein nationaler Haftbefehl vor.
Kleine Anfrage: Welche Erkenntnisse lagen zum mutmaßlichen Täter vor?
Zwischenzeitlich hatten CDU-Landtagsabgeordnete um Melanie Reinecke eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Fragen: Welche Erkenntnisse lagen niedersächsischen Behörden vor der Gewalttat in Stade zum mutmaßlichen Täter vor? Im Mittelpunkt stehen mögliche Vorstrafen und Fahndungen in der Türkei, Hinweise auf das Gefährdungspotenzial des Tatverdächtigen sowie der Informationsaustausch zwischen Polizei, Justiz, Jugend- und Ausländerbehörden. Die Anfrage ist bislang nicht beantwortet worden. „Ziel ist es, lückenlos zu klären, welche Informationen vor der Tat vorlagen, wie sie bewertet wurden und ob Versäumnisse dazu beigetragen haben könnten, die Tat nicht zu verhindern“, so Reinecke.
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Dass der Mann sich in der Zelle das Leben nehmen konnte, „macht mich fassungslos“, so die CDU-Landtagsabgeordnete am Dienstag. Ihre Fraktion werde eine weitere Anfrage stellen. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) müsse klären, wie sich der Mann in seiner Zelle überhaupt das Leben nehmen konnte.
Melanie Reinecke und ein Opferanwalt befürchten, dass die Bluttat nun nicht mehr aufgeklärt werden könne. Ein Schuldspruch würde den Angehörigen der Opfer helfen, das Geschehene besser zu verarbeiten. Der Opferanwalt fürchtet: „Es wird keine Genugtuung für die Opfer geben, die Tat wird nicht gesühnt.“
Suizidgedanken - wo Betroffene Hilfe bekommen
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