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Straßenverkehrsordnung

Sicher mit dem Fahrrad unterwegs

Vorfahrt fürs Fahrrad: Das in Goslar bislang eher stiefmütterlich behandelte Fortbewegungsmittel soll künftig in den Planungen der Bau-Strategen eine größere Rolle spielen.  Symbolfoto: Pixabay

Vorfahrt fürs Fahrrad: Das in Goslar bislang eher stiefmütterlich behandelte Fortbewegungsmittel soll künftig in den Planungen der Bau-Strategen eine größere Rolle spielen. Symbolfoto: Pixabay

Sicher mit dem Rad im Landkreis Harburg unterwegs: Der Radverkehr im Alltag gewinnt eine zunehmende Bedeutung. Bereits seit einigen Jahren regelt die Straßenverkehrsordnung, dass Rad- und Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die Straße gemeinsam nutzen.

Montag, 20.06.2022, 23:00 Uhr

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Nur bei einem bestimmten Verkehrsaufkommen und unter Beachtung von Sicherheitsaspekten darf innerorts noch die Radwegebenutzungspflicht auf ausreichend breiten Bürgersteigen entlang der Straße angeordnet werden. Die Kreisverwaltung setzt diese Vorgaben im Kreisgebiet Schritt für Schritt mit entsprechender Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen um: aktuell an der Elstorfer Straße (L 235) von Wulmstorf nach Daerstorf. Für viele Verkehrsteilnehmer im Landkreis – ob nun mit dem Auto oder mit dem Fahrrad – sind diese Regelungen häufig etwas Neues.

Bisher nutzten Fußgänger und Radfahrer in diesen beiden Ortschaften gemeinsame Fuß- und Radwege. Die entsprechenden Schilder zur Radwegebenutzungspflicht wurden nun an den meisten Stellen entfernt und der Radfahrer dort auf der Fahrbahn geführt. Bei ausreichenden Straßenbreiten, unterstützt dies eine Markierung, der sogenannte Radfahrstreifen. Innerhalb der Ortschaften fahren Radfahrer dann grundsätzlich auf der Fahrbahn oder werden wieder auf Geh- und Radwege geführt.

In Daerstorf müssen Radfahrer vor dem Ortsausgang in Fahrtrichtung Elstorf aufgrund fehlender sicherer Querungspunkte an der Fußgängerampel Ecke In de Reer von der Fahrbahn wieder auf den gegenüberliegenden gemeinsamen Geh- und Radweg geführt werden. Dieser bleibt dann im Gegenverkehr bis nach Elstorf nutzbar. Für Radfahrer gelten die gleichen Regelungen auf der Fahrbahn wie für den Autoverkehr. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen muss der Radfahrer seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

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