Sicherungsverwahrung und Haft für den „Maschsee-Mörder“
Der „Maschsee-Mörder“ wurde erneut verurteilt. (Archivbild) Foto: Henning Kaiser/dpa
Narzisstisch, aggressiv, gefährlich: Gegen den sogenannten Maschsee-Mörder ist nun Sicherungsverwahrung angeordnet. Zuerst muss er aber zehn Jahre Haftstrafe absitzen.
Düsseldorf. Narzisstisch, aggressiv, gefährlich: Der sogenannte Maschsee-Mörder ist in Düsseldorf zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den mehrfach vorbestraften Frauenmörder wegen Geiselnahme und Körperverletzung schuldig. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Dezember seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Düsseldorf bedroht, misshandelt und eingesperrt.
Alexander K. selbst hatte seine Unschuld beteuert: Die Vorwürfe seien eine Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin. Doch der Version widersprach das Gericht nachdrücklich: Der Angeklagte sei weder ein Opfer unglücklicher Umstände, noch einer Intrige, sagte die Vorsitzende Richterin Alexandra Bernardy. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt, der Staatsanwalt dagegen neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.
Das Gericht sah keinen Anlass, an der Aussage der Ex-Freundin des Angeklagten zu zweifeln. Diese habe den Mut gehabt, sich einer stundenlangen intensiven Befragung zu stellen. Zudem seien in sichergestellten Chats „mannigfaltige Beweise“ zu finden, die ihre Aussage bestätigten, in denen er dagegen eine Tat teilweise selbst eingeräumt habe.
Auf TikTok aktiver Hangtäter mit Rückfallgefahr
Ein Psychiater hatte Alexander K. als gefährlichen Hangtäter eingestuft, von dem eine große Rückfallgefahr ausgehe. Er sei zudem voll schuldfähig.
Nach seiner Freilassung 2025, als er seine Strafe wegen Mordes abgesessen hatte, habe sich K. bei TikTok eine Community aufgebaut und dabei mit der Tatsache, ein verurteilter Frauenmörder zu sein, nicht hinter dem Berg gehalten. Trotzdem hätten sich viele Frauen für ihn interessiert, sagte die Richterin.
Unter ihnen sei auch das spätere Opfer gewesen, eine 34-jährige Frau aus Düsseldorf. Er sei bald bei ihr eingezogen. Als es in der Beziehung wegen seines Alkoholkonsums, seiner WhatsApp-Gruppe „Die wahren Gläubigen“ und seiner nächtlichen Aktivitäten zu Problemen gekommen sei, habe er gewalttätig reagiert. Dies sei ein Muster von ihm.
Angeklagter „narzisstisch, egozentrisch, aggressiv“
Zudem sei er schon vor dem Mord mehrfach gewalttätig geworden. So sei er auf einer Party in Minden uneingeladen erschienen und habe mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf andere Gäste eingestochen, wie das Amtsgericht Minden 2005 festgestellt habe.

Der Fund der zerstückelten Frauenleiche im Maschsee machte 2012 bundesweit Schlagzeilen. (Archivbild) Foto: Emily Wabitsch/dpa
Zwei Jahre später habe er dann dreimal mit einem Springmesser auf einen Mann eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt. Aus der Haft heraus sei er gegen seine damalige Freundin vorgegangen, als die sich seltener gemeldet habe.
Er sei narzisstisch, egozentrisch und aggressiv, seine Rückfallgeschwindigkeit sei extrem, so die Richterin. Zudem sei er nicht bereit, an seiner Persönlichkeit therapeutisch zu arbeiten. Die hatte der Psychiater allerdings auch als nicht therapierbar eingestuft.
Mann machte Mordstrafe zu Geschäftsmodell
Für die Justiz ist der Deutsche ein alter Bekannter: Wegen Mordes an einer Prostituierten in Hannover war er 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine aus Ibbenbüren in NRW stammende 44-Jährige getötet, zerstückelt und die Leichenteile in Hannover in den Maschsee geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, hatte das dortige Landgericht damals festgestellt. Im vergangenen Jahr hatte er die Strafe verbüßt und war freigekommen.
Nach seiner Freilassung hatte der Mörder sich im Internet mit seiner Tat als Influencer eine Gefolgschaft und ein Geschäftsmodell aufgebaut. Er bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken („Ich überlebte ein Date - Maschseemörder“), veröffentlichte ein Buch mit dem Titel „Der Maschseemörder“ und rühmte sich auf TikTok. Zudem reiste er als Tätowierer umher.
Opfer zeigte Misshandlungen an
Die 34-jährige Ex-Freundin aus Düsseldorf hatte vor Gericht von zwei Misshandlungen berichtet, die sie erst Wochen später angezeigt hatte. Den verurteilten Mörder habe sie nach dessen Haftentlassung über TikTok kennengelernt. Bald sei er zu ihr gezogen. Sie habe ihm eine zweite Chance geben wollen.
Als sie ihm eines Tages Vorwürfe gemacht habe, habe er sie vom Bett geschubst, kurz gewürgt und ihr gesagt, dass er sie besser hätte umbringen sollen.
Täter wollte Daumen absägen, um Handy zu entsperren
Bei der zweiten Attacke habe er versucht, ihren Daumen abzusägen, um mit dem Fingerabdruck ihr Handy zu entsperren. Zudem habe er sie gefesselt und etwa eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über sie fließen lassen. Weil sie nach der Tat krankgeschrieben war, habe sie ihre Arbeitsstelle während der Probezeit verloren, berichtete sie.
Am 11. Januar war der Frauenmörder im Düsseldorfer Hauptbahnhof erneut verhaftet worden. Bei seiner Festnahme war er unter anderem mit Messern, Schlagringen und einer Drahtschlinge bewaffnet. Im September war er schließlich am Düsseldorfer Landgericht erneut vor Gericht gekommen, dieser Prozess fand nun mit dem Urteil sein Ende. Der 38-Jährige kann das Urteil noch beim Bundesgerichtshof anfechten.