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Haus und Grund

Staat hilft Mietern bei hohen Nachzahlungen

Bei hohen Betriebskostennachforderungen können Mieter auf Unterstützung hoffen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Bei hohen Betriebskostennachforderungen können Mieter auf Unterstützung hoffen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Mieter, die jetzt hohe Betriebskostennachforderungen begleichen müssen, können beim Jobcenter dafür Beihilfe beantragen. Der Clou: Das geht auch, wenn man bisher mit Grundsicherungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld nichts zu tun hatte. 

Montag, 06.02.2023, 13:26 Uhr

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Darauf weist der Verein Haus und Grund in Stade hin. Beim Bürgergeld würden verfügbares monatliches Einkommen und Leistungsanspruch gegenübergestellt, heißt es in einer Pressemitteilung. Ist der Leistungsanspruch höher als das Einkommen, werde die Differenz gezahlt. Rechtsanwalt Mathias Schröder von Haus und Grund sagt: „Betriebskostennachzahlungen gehören zu den Beihilfeleistungen für Unterkunft und Heizung. Werden jetzt hohe Nachzahlungen fällig, sind sie einem Bedarf hinzuzurechnen.“

Die Folge: Der Anspruch könne sich dann für einen Monat, eben für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ergeben, auch wenn man bislang über den Einkommensgrenzen lag, bis zu denen Grundsicherung gezahlt wird.

Anträge auf Erstattung fällig gewordener Heizkosten könnten im Jahr 2023 bis zu drei Monate nach Fälligkeit des Abrechnungsanspruchs gestellt werden. Für sonstige Betriebskosten müsse dies während des laufenden Monats geschehen, in dem Nachzahlungen fällig werden. Besser sei es immer, die Anträge so frühzeitig wie möglich zu stellen. Zudem sei es günstig, den Mieter spätestens in der Betriebskostenabrechnung auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.

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