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Pflegeheim

Staatsanwalt stellt Verfahren nach tödlichem Corona-Ausbruch ein

Das Bundesgesundheitsministerium habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Masken hätten "die Prüfkriterien des sogenannten Corona-Kabinetts der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt eingehalten". Foto: dpa (Symbolbild)

Das Bundesgesundheitsministerium habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Masken hätten "die Prüfkriterien des sogenannten Corona-Kabinetts der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt eingehalten". Foto: dpa (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft hat nach Corona-Fällen in einem Pflegeheim in Boostedt (Kreis Segeberg) Ermittlungen wegen möglicherweise mangelhafter Schutzmasken eingestellt. Im Januar 2021 waren dort fünf Menschen gestorben.

Montag, 26.09.2022, 11:01 Uhr

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Laut Behörde wurde das Verfahren "letztlich durch den zuständigen Fachdezernenten mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat eingestellt". Demnach stelle "der Import der mangelhaften Masken keinen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz MPG" dar. Zuvor hatte das Magazin "Spiegel" berichtet.

Die durch eine Strafanzeige ausgelösten Ermittlungen richteten sich "gegen namentlich nicht ermittelte Verantwortliche von Importunternehmen, denen ein fahrlässiger Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) in der zur Tatzeit geltenden Fassung vorgeworfen wurde", sagte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Sie bezogen sich auf einen "Teil der zwischen Juni und Dezember 2020 aus China importierten Masken des Produktes "Model No. ZX – 168 KN95 Protective Mask", dessen  "Filterleistung unzureichend sein könnte".

Gesundheitsministerium warnte vor Masken

Das Bundesgesundheitsministerium habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Masken hätten "die Prüfkriterien des sogenannten Corona-Kabinetts der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt eingehalten". Vor diesem Hintergrund habe "den für den Import Verantwortlichen kein vorwerfbares strafrechtlich zu sanktionierendes Verhalten nachgewiesen" werden können. Es sei nicht ersichtlich, dass diese im entsprechenden Zeitraum über diese Prüfkriterien hinausgehende Prüfpflichten gehabt hätten.

Nach Angaben des "Spiegel" werfe die entlastende Erklärung des Ministeriums allerdings Fragen auf, weil Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium im Februar 2021 vor den Masken gewarnt hatte. Ende 2021 hatte Deutschland eine europaweite Warnmeldung veranlasst; der Verkauf in der EU wurde untersagt. (dpa)

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