Stabiles Infektionsgeschehen: Landkreis Cuxhaven lockert 3-G-Regel

Foto: Peter Kneffel/dpa
Während im Kreis Stade seit heute wieder die erweiterte 3-G-Regel gilt, entspannt sich die Corona-Lage im benachbarten Landkreis Cuxhaven. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen stabil unter 50 gelegen hat, ist die 3-G-Regel in vielen Bereichen nicht mehr zwingend erforderlich.
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Private Kontakte und Veranstaltungen sind demnach auch in Gruppen mit mehr als 25 Personen bis auf weiteres ohne 3-G-Nachweis möglich. Bei privaten Veranstaltungen mit über 25 Teilnehmenden wird dennoch die Beachtung der 3-G-Regel empfohlen. „In dem Fall kann auf das Tragen von Masken verzichtet
werden“, sagt Landrat Kai-Uwe Bielefeld (parteilos). Die 3-G-Regel entfällt für Gastronomiebetriebe ab sofort auch im Innenbereich. Eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz bleibe aber bestehen. Auch müssen weiterhin die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Beherbergungsbetriebe dürfen auch Personen beherbergen, die weder geimpft noch genesen oder negativ auf das Virus getestet sind.
Die Verpflichtung, gegebenenfalls zwei Mal wöchentlich den Nachweis eines negativen Testergebnisses zu verlangen, entfällt somit. Die Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich bedarf nicht länger eines 3-G-Nachweises. Für den Außenbereich gelte dies ohnehin. „Die Kontaktdaten müssen in Saunen, Thermen oder Schwimmhallen nach wie vor erhoben werden“, erinnert Bielefeld.
Niedersächsische Gesundheitsministerin gegen Ende der epidemischen Lage
Körpernahe Dienstleistungen – zum Beispiel die Arbeit der Friseure – sind ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. „Die Maskenpflicht und die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten gelten weiterhin“, betont Bielefeld. Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 zu erwartenden Besuchern sowie für Clubs und Diskotheken ergeben sich keine Änderungen: Weiterhin gilt dort die 3-G-Regel mit Abstands- und Maskenpflicht, sofern sich nicht der Betreiber oder Veranstalter für die Anwendung der 2-G-Regel entscheidet.
„Selbstverständlich“, so Bielefeld weiter, „können Betreiber beziehungsweise Veranstalter weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und für ihren jeweiligen Bereich die Einhaltung der 3-G-/2-G-Regel einfordern.“ Trotz der relativ entspannten Lage ist Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens dagegen, die epidemische Lage zum Schutz vor Corona Ende November auslaufen zu lassen. „Eine Schutzmaßnahme aufzugeben vor einem Winter, den wir noch im Blick behalten müssen, ist nicht klug“, sagt die Sozialdemokratin aus Bokel. „Wir haben gelernt, dass es in drei, vier Wochen schon wieder ganz anders sein."