Stade versteigert Fahrräder und E-Bikes – Jetzt online ansehen

Foto: Pixaybay.de
Die Stadt Stade versteigert wieder Fahrräder. Die Auktionswaren, darunter sogar E-Bike und E-Scooter, sind jetzt schon online zu sehen.
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Fundsachen, die nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten bei der Stadt nicht abgeholt wurden, werden versteigert. Rund 80 Fahrräder will die Hansestadt Stade im Oktober an den Mann oder die Frau bringen, berichtet Stadtsprecher Stephan Voigt am Donnerstag. Zur Auktion stehen auch mehrere E-Bikes, ein E-Scooter, Kinderräder und ein Klapprad sowie ein Kinderwagen. Auf den Internetseiten www.fundus.eu und www.sonderauktionen.net können die Räder jetzt angeschaut werden. Sonderausstattungen wie Kindersitze, Fahrradtaschen und Fahrradkörbe sind auf den jeweiligen Bildern zu sehen.
Die Versteigerung finde nach dem „Count-Down-Prinzip“ statt, erklärt Voigt. Von einem Startpreis sinke der Preis nach dem Beginn der Aktion immer weiter, bis ein Bieter den Zuschlag erhalte. Anschließend solle der Höchstbietende das Geld auf ein Treuhandkonto überweisen.
Der Verkauf der Fahrräder startet am Donnerstag, 19. Oktober, um 18 Uhr auf den oben genannten Internetseiten. Nach der Bezahlung können die Räder am Dienstag, 2. November, zwischen 14 und 16 Uhr abgeholt werden, so Voigt.
So gelingt der Kauf gebrauchter Fahrräder
Wer keinen kaputten Drahtesel mit nach Hause nehmen möchte, sollte das Fahrrad gründlich durchchecken - und auf vertrauenswürdige Verkäufer, wie beispielsweise die Hansestadt Stade, achten. Auch ein schriftlicher Kaufvertrag ist sinnvoll. Darauf weist der ADAC hin.
Ein gebrauchtes Fahrrad lässt sich über Kleinanzeigen in Zeitungen und im Internet suchen - oder über Online-Auktionen, Flohmärkte und Versteigerungen städtischer Fundbüros. Hier kann allerdings eine Probefahrt schwierig werden. Zumeist etwas teurer, dafür aber in der Regel vom Fachmann geprüft, sind gebrauchte Räder aus dem Zweiradhandel.
Vorsicht bei Schnäppchen
Vertrauenswürdige Anbieter lassen sich laut ADAC etwa daran erkennen, dass sie offen über bestehende Schäden am Rad sprechen. Ein gutes Zeichen ist es auch, wenn Anbieter das Alter des Rads nennen können oder welche Teile beispielsweise erneuert wurden. Interessenten können zudem die Anzahl der Vorbesitzer abfragen. Im besten Fall gibt es eine Kaufrechnung.
Vorsicht ist bei einem auffallend günstigen Preis geboten: Es könnte sich um ein gestohlenes Rad handeln. Und das kann für den Käufer ärgerlich enden: Meldet sich der eigentliche Besitzer des Fahrrads, muss es diesem zurückgegeben werden - und das Geld ist im Zweifelsfall weg.
Gründlich Probe fahren
Bei der Besichtigung des Rads sollte auf Rostflecken oder starke Kratzer geachtet werden. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Linie laufen. Das Rad sollte sich locker schieben lassen und die Tretlager sich reibungslos drehen. Vorsicht ist bei kleinen Rissen an den Schweißnähten geboten: Diese können sich zu einem Rahmenbruch ausweiten.
Hat das Fahrrad den ersten Check überstanden, ist es Zeit für eine Probefahrt. Hier sollten die Bremsen ausgiebig getestet werden. Sinnvoll ist es zudem, einmal in alle Gänge zu schalten und zu prüfen, ob sie sich sauber einlegen lassen.
Auch ob die Federung des Rads den eigenen Ansprüchen genügt, lässt sich bei einer Fahrt um den Block testen. Selbst wenn es gerade hell sein sollte: Prüfen Sie, ob das Licht sowohl vorne wie auch hinten funktioniert.
Kaufvertrag abschließen
Wer das Fahrrad mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich die Originalunterlagen zum Rad aushändigen lassen, etwa die Erstkaufrechnung und Reparaturrechnungen.
Außerdem wichtig: Einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Hier sollte die eingravierte Rahmennummer des Fahrrads ebenso vermerkt werden, wie der Name des Verkäufers und dessen Personalausweisnummer. Der ADAC rät zudem, sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen und im besten Fall eine Kopie geben zu lassen. War das gebrauchte Rad gestohlen und muss zurückgegeben werden, kann man sich an den Verkäufer wenden und sein Geld zurückfordern.
Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann zudem helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.
Übrigens: Wird im Kaufvertrag nicht explizit ein Ausschluss der Sachmängelhaftung festgeschrieben, haften private Verkäufer für alle Mängel, die bereits vorlagen, als das Rad übergeben wurde. Händler können die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie haften mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrrad. Musterkaufverträge für private Anbieter stellt der ADAC zur Verfügung. (fe/pm/dpa)