Streit ums Heide-Wasser: Gericht erlaubt Hamburg Entnahme, Begrenzung bleibt
Ein Wasserstöpsel in Form eines Hamburger Gullideckels ist in einem Waschbecken zu sehen. Foto: Brandt/dpa
Teilerfolg für den Landkreis Harburg im Streit um die Entnahme von Heide-Wasser durch die Hansestadt Hamburg: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtsauffassung des Landkreises bestätigt und alle sechs Klagen abgelehnt.
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Update: 11. Oktober, 16 Uhr, weitere Stimmen eingefügt
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat alle sechs Klagen gegen den Bescheid für die Hamburger Wasserwerke GmbH am Montag nach zweitägiger mündlicher Verhandlung abgewiesen (AZ.: 6 A 171/19, 6 A 174/19, 6 A 226/19 bis 6 A 229/19).
„Wir sind gut vorbereitet in dieses Verfahren gegangen und waren optimistisch, dass die Erteilung der gehobenen Erlaubnis rechtmäßig war. Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht uns in unserer Rechtsauffassung mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt hat“, sagt Kreisrat Josef Nießen. Die Gerichtsentscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die 6. Kammer hat für die Klage der Hamburger Wasserwerke wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen, die übrigen Kläger können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. „Nun bleibt abzuwarten, ob die Kläger Rechtsmittel einlegen“, sagt Nießen.
13 Prozent des Hamburger Wasserbedarfs
Wie berichtet, fördert Hamburg-Wasser seit den 1980er Jahren Grundwasser in der Nordheide, um die Großstadt mit Trinkwasser zu versorgen. Damit deckt das Unternehmen nach eigenen Angaben rund 13 Prozent des Hamburger Wasserbedarfs. Die frühere Fördererlaubnis war 2004 ausgelaufen.
Nach einem umfangreichen Verfahren mit verschiedenen Gutachten hatte der Landkreis als Untere Wasserbehörde Hamburg-Wasser im April 2019 die neue Fördergenehmigung als gehobene Erlaubnis erteilt. Danach darf das Unternehmen bis zum Jahr 2048 im Mittel 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr für die Trink- und Brauchwasserversorgung aus 38 Förderbrunnen fördern. Die jährliche Gesamtentnahmemenge darf 18,4 Millionen Kubikmeter nicht überschreiten.
Auch die Pegelstände der Este schwanken, wofür auch die Wasserförderung aus der Nordheide für Hamburg verantwortlich gemacht wird. Foto: Lepél
Kritik an zu hoher Entnahmemenge
Gegen diese gehobene Erlaubnis hatten dem Verwaltungsgericht sechs Klagen vorgelegen. Hamburg Wasser forderte eine höhere Fördermenge. Das sollte zudem in der rechtlichen Form einer Bewilligung geschehen, die diese Fördermenge auf 30 Jahre festschreibt. Die anderen fünf Kläger – drei Privatleute, ein Umweltverband und die Klosterkammer Hannover – kritisierten die gestattete Entnahmemenge als zu hoch.
„Wir haben eine gehobene Erlaubnis erteilt, weil wir auf diese Weise die Möglichkeit haben, nachzujustieren, wenn etwa die Auswirkungen des Klimawandels ein Einschreiten erforderlich machen“, erläutert Kreisrat Nießen. „Auch die gehobene Erlaubnis garantiert Hamburg-Wasser die erforderliche Versorgungssicherheit. Das hat das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung bestätigt.“
Gericht sieht keine ökologischen Bedenken
Die Kammer kam unter anderem aufgrund der Gutachten zu dem Ergebnis, dass die erteilte Erlaubnis nicht zu beanstanden sei. Es könne mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass bestehende Schutzgebiete wie die Lüneburger Heide und die im Entnahmegebiet liegenden Gewässer beeinträchtigt würden, hieß es.
Auch die Klage der Hamburger Wasserwerke wurde abgewiesen. Der Landkreis Harburg müsse in der Lage sein, die Einwilligung bei Rechtsänderungen oder bei unvorhersehbaren Entwicklungen wegen des Klimawandels wieder zurücknehmen zu können.
Auch die Mengenbegrenzung sei nicht zu beanstanden, unter anderem auch deshalb, weil auch die Gutachter von Hamburg Wasser von einem regelmäßigen Bedarf von 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr ausgegangen seien und der Wasserbedarf nur bis 2025 steigen und danach an wieder sinken dürfte.