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Nach Assads Sturz

Syriens Parlamentswahl für den 5. Oktober angesetzt

Am 5. Oktober soll in Syrien die Wahl des Parlaments stattfinden. (Archivbild)

Am 5. Oktober soll in Syrien die Wahl des Parlaments stattfinden. (Archivbild) Foto: Hussein Malla/AP/dpa

Zum ersten Mal seit dem Sturz von Baschar al-Assad soll in Syrien ein neues Parlament gewählt werden. Eigentlich sollte die Wahl bereits im September stattfinden. Nun wurde ein neues Datum festgelegt.

Von dpa Montag, 22.09.2025, 10:45 Uhr

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Damaskus. Syriens erste Parlamentswahl seit dem Sturz von Ex-Machthaber Baschar al-Assad findet am 5. Oktober statt. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Sana unter Berufung auf die Oberste Wahlkommission. Ursprünglich war die Wahl zunächst für den Zeitraum vom 15. bis 20. September angesetzt, und dann für Ende September.

Ende August hatte die Wahlbehörde auch erklärt, dass die Wahl in drei Provinzen aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsse: in der südlichen Provinz Suwaida sowie in den nordöstlichen Provinzen Hasaka und Rakka. Ob nun Anfang Oktober auch dort gewählt wird, war zunächst nicht klar.

Al-Assad wurde im Dezember nach langen Jahren des Bürgerkriegs gestürzt. Mehr als 50 Jahre autoritärer Herrschaft der Assad-Familie gingen zu Ende. Mittlerweile wird das Land mit rund 23 Millionen Einwohnern von einer Übergangsregierung unter Führung von Interimspräsident Al-Scharaa geführt. Al-Scharaa war der Kopf der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS), die die Rebellenallianz anführte, die Assad schlussendlich stürzte. Die neue Führung bemüht sich um eine Annäherung an die Staatengemeinschaft.

Im neuen und vergrößerten Parlament sollen 210 Abgeordnete sitzen, von denen ein Drittel durch den Übergangspräsidenten ernannt werden soll. Kritiker bemängeln, dass der Einfluss al-Scharaas auf das Parlament damit erheblich bleibt. 

Unter Assad hatte das Parlament nur 150 Sitze. Zwei Drittel gingen automatisch an die Baath-Partei des Staatsoberhaupts und seiner Verbündeten. 

Internationale Organisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft sollen die Wahlen in Abstimmung mit der Wahlkommission beobachten können. Zudem ist vorgesehen, dass Kandidatenlisten und Wahlergebnisse angefochten werden dürfen.

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