Team Jugendschutz kontrolliert und informiert beim Stader Altstadtfest

Muriel Silies und Konrad Schmidt vom Team Jugendschutz des Landkreises Stade. Foto: Landkreis Stade/Nina Dede
Das Jugendschutzgesetz regelt den Konsum von Alkohol und Tabak in der Öffentlichkeit. Beim Altstadtfest kontrolliert ein Team, ob sich Kinder und Jugendliche daran halten.
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Stade. Immer mehr Jugendliche nutzen E-Zigaretten, dabei ist dessen Konsum für unter 18-Jährige nicht erlaubt. So sieht es das Jugendschutzgesetz vor. Darin ist ebenfalls der Verzehr von Alkohol geregelt.
Damit dies auch während des Stader Altstadtfestes am Wochenende, 20. bis 22. Juni, eingehalten wird, plant das Team Jugendschutz des Amtes Jugend und Familie vom Landkreis Stade gemeinsam mit der Polizei eine Jugendschutzkontrolle.
Ziel der Kontrolle ist es, die Jugendlichen aufzuklären und gleichzeitig die Gastronomiebetriebe auf ihre Verantwortung hinzuweisen. „Wir möchten Präsenz zeigen und informieren“, teilt Konrad Schmidt vom Team Jugendschutz mit. Der Sozialpädagoge wird mit seiner Kollegin Muriel Silies sowie mit Polizeibeamten des Fachkommissariats Jugendsachen unterwegs sein.
E-Zigaretten bei den Kontrollen einkassiert
Insbesondere E-Zigaretten sind bei Jugendlichen beliebt, weiß Muriel Silies: „Vielen ist nicht bewusst, dass sogenannte Vapes erst ab 18 Jahren erlaubt sind - vollkommen unabhängig davon, welche Liquids darin enthalten sind.“ Deswegen werden E-Zigaretten bei den Kontrollen auch einkassiert.
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Der Alkoholkonsum spielt bei solchen Volksfesten eine immer weniger bedeutende Rolle, so die Beobachtung der beiden Sozialpädagogen.
Seit der Corona-Pandemie treffen sich Jugendliche zunehmend im privaten Rahmen, um zu feiern und Alkohol zu trinken. Dennoch gebe es auch beim Altstadtfest und anderen Großveranstaltungen leider immer noch stark alkoholisierte Jugendliche. Genau das soll durch die regelmäßigen Jugendschutzkontrollen verhindert werden.
Es geht um Aufklärung statt Bestrafung
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, unter anderem den Konsum von Alkohol und Tabak. Für Jugendschutzkontrollen ist das Amt Jugend und Familie zuständig, das diese gemeinsam mit der Polizei im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft durchführt. Zusammen wird auch vor Ort individuell über die Konsequenzen entschieden, ob beispielsweise die Eltern informiert oder Platzverweise ausgesprochen werden.
„Uns ist wichtig zu betonen, dass nicht die Bestrafung im Vordergrund steht, sondern die Aufklärung. Wie der Name des Gesetzes bereits sagt, möchten wir die Jugendlichen im öffentlichen Raum schützen“, so Konrad Schmidt. (sal)
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