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Berufungsverhandlung

Urteil im Streit um „Likör ohne Ei“ erwartet

Im Berufungsprozess wird das Urteil erwartet. (Archivbild)

Im Berufungsprozess wird das Urteil erwartet. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Im Streit um die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ steht das Urteil an. Ein Spirituosenverband sieht EU-Recht verletzt – wie entscheidet das Oberlandesgericht?

Von dpa 16.09.2026, 03:35 Uhr
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Schleswig. Darf ein Likör, der kein Ei enthält, auch so heißen? Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr) sein Urteil in der Berufungsverhandlung. Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung. 

Er ist der Auffassung, dass die Bezeichnung gegen die EU-Spirituosenverordnung verstößt, wonach die Bezeichnung „Eierlikör“ nur für Produkte zulässig ist, die Eier enthalten. Bereits die bloße Bezugnahme auf Eier sei unzulässig. Der Verband hatte einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg verklagt, der den „Likör ohne Ei“  - einen veganen Likör auf Sojabasis - produziert.

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