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Vereinfachte Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten

Der Handel wird unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. (Archivbild)

Der Handel wird unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

In Deutschlands Haushalten haben sich mehr als 300 Millionen ausgediente Laptops und Handys angesammelt. Darin schlummern wertvolle Rohstoffe. Deshalb soll das Recycling vereinfacht werden.

Von dpa Donnerstag, 06.11.2025, 23:20 Uhr

Berlin. Die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten wird einfacher. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Abend verabschiedet hat. Damit wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Man wolle bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Florian Bilic. „Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft.“

Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden - auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.

Gleichzeitig wirbt das Parlament für ein Verbot dieser umstrittenen Wegwerfprodukte. In einer Entschließung, die mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD ebenfalls beschlossen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.

Darüber hinaus soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien sinken. Deshalb ist in der Gesetzesnovelle auch vorgesehen, dass alte Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden dürfen.

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