Volksverhetzung: 87-Jährige muss in Haft

Das Landgericht Verden verurteilte die Frau wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Foto: Edward Lich/Pixabay
Ein Hass-Kommentar in einem sozialen Netzwerk, eine drohende E-Mail an ein Ministerium: Eine Seniorin aus dem Kreis Rotenburg kommt nicht um eine Haftstrafe herum.
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Nachdem eine 87-Jährige aus Sottrum nicht zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht Verden erschienen ist, hat die 5. Kleine Strafkammer eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestätigt. Die Angeklagte hatte selbst Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rotenburg vom 18. August 2022 eingelegt.
Rassistischen Kommentar abgegeben
Das Amtsgericht sah es als bewiesen an, dass die Seniorin sich im August 2019 mit einem rassistischen Kommentar auf der Internetplattform eines russischen sozialen Netzwerkes der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Im März 2020 habe sie den selben Tatbestand unter anderem mit einer Mail an das bayrische Staatsministerium erfüllt.
Wenn ein Angeklagter Rechtsmittel einlegt, nicht von einem Anwalt mit spezieller Vollmacht vertreten wird und trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu der Berufungsverhandlung erscheint, wird die Berufung ohne Verhandlung verworfen. Sollte die Frau im Nachhinein noch triftige Gründe für ihr Fehlen vortragen, könnte es zur Prüfung einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommen. Andernfalls erwartet die 87-Jährige in Kürze die Ladung zum Haftantritt. (wb)