Wahlunterlagen kommen automatisch per Post
1,977 Millionen Kirchenglieder bekommen jetzt Post: Erstmalig verschickt die Landeskirche Hannovers an alle Wahlberechtigten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl, die am 10. März endet.
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Landkreis. Nach den letzten Kirchenvorstandswahlen im März 2018 hat die Landeskirche Hannovers das Wahlverfahren grundlegend überarbeitet. Ziel war es, das Wahlverfahren zu vereinfachen. Erstmals schickt die Landeskirche deshalb allen Wahlberechtigten ohne vorherigen Antrag die Briefwahlunterlagen nach Hause. Neben der Briefwahl haben die Wähler auch die Möglichkeit, ihre Stimme per Online-Wahl abzugeben. Die gesetzlichen Regelungen für die Wahl wurden stark reduziert, um den Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden im Vorfeld und bei der Durchführung der Wahl zu verringern.
Wählen dürfen alle Kirchenglieder, die 14 Jahre oder älter sind. Insgesamt sind 1.977.135 Menschen dazu aufgerufen, über die 7.411 Kandidatinnen und Kandidaten abzustimmen, die ab Juni die gut 1.200 Kirchengemeinden in der Landeskirche leiten. 68 Kandidatinnen und Kandidaten sind unter 18 Jahren, das passive Wahlalter liegt erstmals bei 16 Jahren.
Die größte Gruppe der Kandidierenden stellen die Kirchenglieder, die 50 Jahre oder älter sind (68 Prozent). 60 Prozent der Kirchenglieder, die auf den Wahlzetteln stehen, sind weiblich. Knapp ein Viertel aller Kandidatinnen und Kandidaten nutzen die neue Möglichkeit, sich zunächst nur für eine dreijährige Mitarbeit im Kirchenvorstand zu bewerben, die komplette Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Kirchenvorstände leiten zusammen mit den Pastorinnen und Pastoren die Kirchengemeinden vor Ort. Sie sind für die inhaltliche Ausrichtung einer Kirchengemeinde ebenso verantwortlich wie für Gebäude, Ländereien, Friedhöfe, Personal und Finanzen. Die Amtszeit beginnt im Juni 2024.